- Neu gegründete armenische Unternehmen müssen innerhalb von 40 Tagen nach ihrer Registrierung eine armenische UBO-Erklärung über das staatliche E-Register (bo.e-register.am) einreichen.
- Die Einreichung erfolgt online; die Erklärung muss mit einer anerkannten armenischen elektronischen Signatur (Personalausweis oder Mobile ID) oder von einem bevollmächtigten Vertreter mit einer Vollmacht unterzeichnet werden.
- Ausländische wirtschaftlich Berechtigte benötigen in der Regel notariell beglaubigte armenische Übersetzungen ihrer Pässe/Personalausweise; unvollständige Übersetzungen führen zur Ablehnung.
- Verspätete, fehlende oder falsche Einreichungen können zu Verwarnungen und Geldstrafen führen (bis zu 100,000 AMD pro Verstoß).
- Unser Team kann die UBO-Karte erstellen, Beglaubigungen/Übersetzungen veranlassen und die Unterlagen fristgerecht unter Vollmacht einreichen.
Armenische Unternehmensgründer haben nach der Firmenregistrierung lediglich 40 Tage Zeit, um ihre Daten zum wirtschaftlich Berechtigten (Ultimate Beneficial Owner, UBO) – vollständig online – einzureichen. Dieser Leitfaden erklärt, wie man bo.e-register.am nutzt, welche Dokumente vorzubereiten sind (einschließlich notariell beglaubigter Übersetzungen für ausländische wirtschaftlich Berechtigte), wie man mit einer zugelassenen elektronischen Signatur unterschreibt und wie man häufige Fehler vermeidet, die zu Ablehnungen und Bußgeldern führen.
Springen Sie direkt zu „Warum es wichtig ist“. | Gehen Sie zu den Schritten der Online-Registrierung. | Dokumentenliste
Warum UBO-Erklärungen in Armenien wichtig sind: Rechtsgrundlage
Armenien verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung ihrer wirtschaftlich Berechtigten, um Geldwäschebekämpfung und Unternehmenstransparenz zu stärken. Die Erklärung wird über das nationale E-Services-Register eingereicht und ist für neu registrierte Unternehmen innerhalb einer festgelegten Frist gesetzlich vorgeschrieben. [Portal der armenischen Regierung]Armeniens umfassendere Transparenzinitiative wurde international als Vorbild für die Offenlegung wirtschaftlicher Eigentumsverhältnisse in der gesamten Wirtschaft anerkannt. [EITI].
Die elektronische Einreichung ist Standard: Erklärungen werden über die Online-Plattform des Staates (bo.e‐register.am) abgegeben, um sicherzustellen, dass die Daten das richtige Register erreichen und digital authentifiziert werden. [Legal500].
Geltungsbereich und wer abgedeckt ist
In der Praxis gilt diese Verpflichtung für armenische Unternehmen, die im staatlichen Register eingetragen und geschäftstätig sind. Die Webseite der Regierung fordert Unternehmen ausdrücklich zur Abgabe einer Erklärung über die wirtschaftlich Berechtigten auf und legt die Regeln und Fristen hierfür fest. [Portal der armenischen Regierung]Armeniens gesamtwirtschaftlicher Ansatz umfasst ein breites Spektrum an Unternehmen – laut unabhängigen Berichten zum armenischen Modell für Transparenz der wirtschaftlichen Eigentümer fallen über 120,000 Unternehmen darunter. [EITI].
Wenn Sie in Armenien eine neue juristische Person gründen, stellen Sie sicher, dass die Zuordnung Ihres wirtschaftlich Berechtigten (UBO-Mapping) bei der Registrierung abgeschlossen ist. Geschäftsanmeldung Unser Team kann Ihre Satzung, Ihre Aktionärsstruktur und Ihre UBO-Daten so aufeinander abstimmen, dass Ihre erste Einreichung korrekt und fristgerecht erfolgt.
Die 40-Tage-Frist – wer muss die Einreichung vornehmen und welche Strafen fallen bei verspäteter Einreichung an?
Neu gegründete armenische Unternehmen müssen ihre UBO-Erklärung innerhalb von 40 Kalendertagen ab dem Datum der staatlichen Registrierung über das Regierungsportal einreichen. [Portal der armenischen Regierung]Die Einreichung muss online erfolgen und von einer für das Unternehmen bevollmächtigten Person (z. B. Geschäftsführer oder Bevollmächtigter) mit einer gültigen armenischen elektronischen Signatur authentifiziert werden. [Portal der armenischen Regierung].
Bei Nichteinhaltung drohen Verwarnungen und Geldstrafen. Nach armenischer Praxis sind Geldstrafen von bis zu 100,000 AMD pro Verstoß für verspätete, fehlende oder falsche Angaben vorgesehen. [Armenischer Anwalt].
| Anforderung | Schlüsselregel | Quelle |
|---|---|---|
| Erster Einreichungstermin | Innerhalb von 40 Tagen nach der Unternehmensregistrierung | Regierungsportal |
| Übermittlungskanal | Online über das nationale E-Register (bo.e-register.am) | Legal500 |
| Höchststrafe | Bis zu 100,000 AMD pro Verstoß. | Armenischer Anwalt |
UBO-Daten werden später aktualisiert
Halten Sie Ihre Daten zu wirtschaftlich Berechtigten (BO-Daten) aktuell. Unternehmen sind verpflichtet, die Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten (UBO-Informationen) bei Änderungen zu aktualisieren und die geltenden Transparenzbestimmungen Armeniens einzuhalten; andernfalls können dieselben Sanktionen wie bei verspäteten oder fehlenden Erstmeldungen verhängt werden. [Armenischer Anwalt]Bei Unternehmensumstrukturierungen, Aktienübertragungen oder Änderungen der Kontrollrechte sollten Sie Ihre Aktualisierungsmeldungen parallel zu den steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Schritten planen; siehe unsere Hinweise zu Steuern in Armenien als auch Investitionsstrukturierung.
fehlende oder falsche Angaben
Die verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Übermittlung von Daten kann zur Ablehnung durch das System und zu administrativen Strafen führen. Die Behörde kann bei Nichteinhaltung Verwarnungen und Bußgelder aussprechen; falsche Angaben werden nach demselben Rahmen geahndet (bis zu 100,000 AMD pro Verstoß). [Armenischer Anwalt]Die Behörde weist außerdem darauf hin, dass unvollständige oder fehlerhaft übersetzte Dokumente (z. B. Seiten aus ausländischen Ausweisdokumenten) zur Ablehnung führen und eine Korrektur und erneute Einreichung erforderlich machen. [Portal der armenischen Regierung].
Häufige Fehler zu vermeiden (basierend auf offiziellen Einreichungsvorschriften):
- Versäumnis der 40-Tage-Frist nach der Eingliederung [Regierungsportal].
- Hochladen ausländischer UBO-IDs ohne notariell beglaubigte armenische Übersetzungen [Regierungsportal].
- Einreichung ohne gültige armenische qualifizierte elektronische Signatur durch eine bevollmächtigte Person [Regierungsportal].
Zugriff auf das offizielle elektronische Register (bo.e-register.am): Kontoeinrichtung
Die Eintragung des wirtschaftlich Berechtigten in Armenien erfolgt online über das nationale E-Register (bo.e-register.am), eine staatliche Plattform für öffentlich-private E-Dienstleistungen. [Legal500]Die spezielle Serviceseite zur Einreichung der Erklärung enthält den Anmeldepfad und die Anweisungen. [Portal der armenischen Regierung].
Wie bewerbe ich mich (Schritt für Schritt)
- Erstellen Sie Ihre UBO-Karte: Identifizieren Sie jede natürliche Person, die letztendlich Eigentümerin oder Kontrollinhaberin des Unternehmens ist (direkt oder indirekt).
- Erstellen Sie ein Konto im staatlichen E-Services-Register bzw. greifen Sie darauf zu und navigieren Sie zum Dienst „Einreichen einer Erklärung über das wirtschaftliche Eigentum“. [Regierungsportal].
- Füllen Sie das Online-Formular mit den Firmenkennungen und den Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten aus.
- Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch (siehe Checkliste unten) und stellen Sie sicher, dass ausländische Dokumente ins Armenische übersetzt und gegebenenfalls notariell beglaubigt werden. [Regierungsportal].
- Die Erklärung muss mit einer anerkannten armenischen qualifizierten elektronischen Signatur validiert werden, die dem autorisierten Einreicher (Geschäftsführer oder Bevollmächtigten) zugeordnet ist. [Regierungsportal].
- Reichen Sie die Erklärung ein und bewahren Sie die Empfangsbestätigung/Quittung auf.
- Falls das System Fehler oder fehlende Angaben meldet, korrigieren Sie diese und reichen Sie die Unterlagen umgehend erneut ein, um die 40-Tage-Frist einzuhalten. [Regierungsportal].
Erledigen Sie das nicht erst in letzter Minute. Übersetzung und Beglaubigung ausländischer UBO-Dokumente können zusätzliche Tage in Anspruch nehmen. Unser Team für Unternehmensangelegenheiten übernimmt den gesamten Prozess und reicht die Dokumente bei Bedarf per Vollmacht ein.
e-ID und technische Anforderungen
Das Portal erfordert eine sichere Authentifizierung und eine gültige elektronische Signatur für die Übermittlung. Sie müssen mit einer anerkannten armenischen digitalen Signatur (z. B. Personalausweis oder Mobile ID aus Armenien) signieren, die vom System als qualifizierte elektronische Signatur für diesen Dienst anerkannt wird. [Portal der armenischen Regierung]Dadurch wird die Erklärung an die Identität und Befugnis des Unterzeichners gebunden.
Einreichung unter einer Vollmacht
Ein ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter kann die UBO-Erklärung im Namen Ihres Unternehmens einreichen und unterzeichnen. In der Praxis erfolgt dies mittels einer schriftlichen Vollmacht, wobei der Vertreter seine eigene qualifizierte armenische elektronische Signatur zur Einreichung verwendet. [Armenischer Anwalt]Wir können im Rahmen der Vollmacht handeln, die Vermögenswertkarte erstellen und die erforderlichen Beglaubigungen und Übersetzungen organisieren, um Verzögerungen zu vermeiden.
Erforderliche Dokumente: Was für armenische und ausländische wirtschaftlich Berechtigte hochzuladen ist (notariell beglaubigte Übersetzungen, Ausweis-/Passkopien)
Das Portal formuliert klare Erwartungen an Ausweisdokumente und Sprache:
- Laden Sie für jede natürliche Person, die als wirtschaftlich Berechtigter (UBO) gilt, gut lesbare Ausweisseiten hoch.
- Ist der wirtschaftlich Berechtigte ein ausländischer Staatsangehöriger, ist eine notariell beglaubigte armenische Übersetzung des Reisepasses/Personalausweises vorzulegen; unvollständige Übersetzungen führen zur Ablehnung. [Portal der armenischen Regierung].
| UBO-Typ | Zu erstellende Dokumente | Notizen |
|---|---|---|
| Armenischer Staatsbürger UBO | Kopie des armenischen Personalausweises/Reisepasses; persönliche Angaben für das Formular | Stellen Sie sicher, dass die Daten exakt mit den Angaben auf der ID übereinstimmen. [Regierungsportal]. |
| Ausländischer wirtschaftlich Berechtigter | Pass-/Personalausweiskopie + notariell beglaubigte armenische Übersetzung | Übersetzungen müssen vollständig und lesbar sein; andernfalls wird die Einreichung abgelehnt. [Regierungsportal]. |
Je nach Ihrer Struktur kann das Portal auch die Offenlegung von Eigentumsverhältnissen und Kontrollrechten verlangen. Erstellen Sie ein übersichtliches Eigentumsdiagramm. Bei mehrstufigen oder grenzüberschreitenden Strukturen sollten Sie einen Rechtsbeistand hinzuziehen, um sicherzustellen, dass die Personen mit der letztendlichen Kontrolle korrekt identifiziert werden – dies ist eine häufige Fehlerquelle, die die Akzeptanz verzögert. Wenn Sie eine Abstimmung mit Investitions- oder Steuerplanung vornehmen, stimmen Sie sich frühzeitig mit unserem Experten ab. Investition als auch Steuer Mannschaften.
Benötigen Sie Hilfe bei der fristgerechten Einreichung? Wir können die UBO-Karte erstellen, notariell beglaubigte Übersetzungen anfertigen lassen und diese unter Vollmacht über bo.e‐register.am einreichen, um die 40-Tage-Frist einzuhalten. Kontakt aufnehmen.
Warum fristgerechte Einreichung gut fürs Geschäft ist
Über die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen hinaus prüfen viele Banken und Geschäftspartner im Rahmen des Onboardings das armenische Register der wirtschaftlich Berechtigten. Eine zeitnahe Einreichung kann die Kontoeröffnung und die Sorgfaltspflichten gegenüber Lieferanten beschleunigen. Unabhängige Beobachter heben Armeniens Bemühungen um umfassende Transparenz der wirtschaftlich Berechtigten und die frühzeitigen Meilensteine bei der Umsetzung hervor; so wurden im Zuge der Ausweitung des Systems Tausende von Erklärungen eingereicht. [OpenOwnership] [EITI].
Planen Sie eine Verlagerung des Managements oder die Einstellung ausländischer Direktoren? Unsere Teams können die UBO-Anmeldungen entsprechend anpassen. Residenz als auch Visum Unterstützung für Schlüsselpersonal.
Kurze Checkliste vor dem Einreichen
- UBO-Identitäten bestätigen und Schwellenwerte kontrollieren.
- Ausweiskopien sammeln; notariell beglaubigte armenische Übersetzungen für ausländische wirtschaftlich Berechtigte bestellen [Regierungsportal].
- Sorgen Sie für eine gültige armenische elektronische Signatur (Personalausweis oder mobile ID) für den Unterzeichner. [Regierungsportal].
- Melden Sie sich bei bo.e-register.am an und füllen Sie die Online-Erklärung aus. [Legal500].
- Reichen Sie Ihre Unterlagen innerhalb von 40 Tagen nach der Registrierung ein, um Strafen zu vermeiden. [Regierungsportal] [Armenischer Anwalt].
Fazit. Die Eintragung des wirtschaftlich Berechtigten in Armenien erfolgt schnell und vollständig digital, die Regeln sind jedoch streng: Reichen Sie die Unterlagen innerhalb der 40-Tage-Frist über bo.e-register.am ein, unterschreiben Sie mit einer qualifizierten armenischen elektronischen Signatur und fügen Sie vollständige, notariell beglaubigte armenische Übersetzungen ausländischer Ausweisdokumente für wirtschaftlich Berechtigte bei. Korrekte und fristgerechte Eintragungen des wirtschaftlich Berechtigten in Armenien gewährleisten die Einhaltung aller Vorschriften und die Bankfähigkeit Ihres Unternehmens. Benötigen Sie eine Komplettlösung für Ihre Eintragung? Sprechen Sie mit unserem Firmenteam..
Häufig gestellte Fragen
Welche Frist gilt für die Einreichung der UBO-Erklärung für ein neu gegründetes armenisches Unternehmen?
Sie müssen den Antrag innerhalb von 40 Kalendertagen nach der staatlichen Registrierung über den offiziellen Online-Dienst einreichen. [Portal der armenischen Regierung].
Wo kann ich die armenische UBO-Erklärung einreichen?
Online über das nationale elektronische Register (bo.e-register.am), den gesetzlich vorgeschriebenen Kanal für die Meldung wirtschaftlicher Eigentümer. [Legal500].
Benötigen ausländische wirtschaftlich Berechtigte notariell beglaubigte Übersetzungen?
Ja. Der Reisepass/Personalausweis eines ausländischen wirtschaftlich Berechtigten muss ins Armenische übersetzt und notariell beglaubigt werden; unvollständige Übersetzungen führen zur Ablehnung. [Portal der armenischen Regierung].
Welche elektronische Signatur ist für die Einreichung der Erklärung erforderlich?
Das Portal erfordert eine anerkannte armenische elektronische Signatur (Personalausweis oder Mobile ID) zur Authentifizierung und Unterzeichnung der Einreichung. [Portal der armenischen Regierung].
Kann ein Vertreter in meinem Namen die Einreichung vornehmen?
Ja. Ein ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter kann unter Verwendung seiner qualifizierten armenischen elektronischen Signatur eine Vollmacht einreichen und unterzeichnen. [Armenischer Anwalt].

