Panama Qualified Investor Program (QIP) 2026: Leitfaden zu Investitionen, Staatsbürgerschaft und Steuern

Moderne Skyline von Panama City mit tropischen Bäumen im Vordergrund, die die Möglichkeiten für Investoren zur Erlangung der Staatsbürgerschaft symbolisieren.


Im Überblick

  • Programm (kann in Englisch und Deutsch durchgefuehrt werden) Visum für qualifizierte Investoren (Executive Decree Nr. 722/2020, präzisiert durch Dekret Nr. 193/2024)
  • Mindestanlage: 300,000 USD (Immobilien), 500,000 USD (Wertpapiere) oder 750,000 USD (Bankeinlage)
  • Regierungsgebühren: 10,000 USD (Hauptantragsteller); 1,300–2,300 USD pro Angehörigem
  • Physische Präsenz: Ein Besuch alle zwei Jahre – keine Mindestanzahl an Tagen vorgeschrieben
  • Weg zur Staatsbürgerschaft: 5 Jahre Daueraufenthalt + Einbürgerungsprüfung
  • Passstärke: ~148 Reiseziele visafrei oder mit Visum bei Ankunft (Schengen eingeschlossen)
  • Steuersystem: Territorial – Einwohner werden nur auf Einkünfte aus panamaischen Quellen besteuert

Das Qualified Investor Program (QIP) Panamas bietet international mobilen Gründern und ihren Familien einen Weg von der Aufenthaltsgenehmigung zur Staatsbürgerschaft mit minimalen Präsenzauflagen. Das Programm wurde im Oktober 2020 mit dem Dekret Nr. 722 ins Leben gerufen und 2024 durch das Dekret Nr. 193 präzisiert. Es ermöglicht die Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung durch qualifizierte Investitionen und bietet einen klaren Fünfjahrespfad zur Einbürgerung. Auch im April 2026 zählt es weiterhin zu den attraktivsten Optionen für Investoren, die eine lateinamerikanische Aufenthaltsgenehmigung mit geringem Zeitaufwand vor Ort anstreben.

Dieser Leitfaden behandelt die aktuelle Programmstruktur, qualifizierende Investitionen, Gebühren, den Einbürgerungsweg, Panamas territoriales Steuerregime und wie sich das QIP mit karibischen Staatsbürgerschaftsprogrammen durch Investitionen (CBI) vergleichen lässt, für die im Jahr 2026 strengere Regeln gelten werden.

Qualifizierende Investitionen und Mindestbeträge

Das QIP bietet drei förderfähige Investitionswege. Mit dem Exekutivdekret Nr. 193 (Oktober 2024) wurde die Immobilienschwelle dauerhaft auf 300,000 USD festgelegt, womit die zuvor geplante Anhebung auf 500,000 USD entfiel.

Anlagekategorie Mindestbetrag Schlüsselanforderungen
Immobilien USD 300,000 Hypothekenfrei; Vorbaugenehmigung durch Kaufversprechen mit Bankgarantie des Bauträgers (gemäß Dekret 193)
Securities USD 500,000 Über ein lizenziertes panamaisches Maklerunternehmen an der Panama-Börse
Festgeldanlage USD 750,000 5-jährige Laufzeit; unbelastet

Der Weg über Immobilien ist am beliebtesten. Dekret 193 formalisierte zudem die Miteigentümerschaft von Ehepartnern oder Angehörigen an der förderfähigen Investition und bietet damit zusätzliche Flexibilität für die Familienplanung.

Regierungsgebühren

Bewerbertyp Migrationsgebühr Gebühr des Finanzministeriums Gesamt
Hauptinvestor USD 5,000 USD 5,000 USD 10,000
Angehöriger (unter 12 Jahren) Reduzierte staatliche Abgaben ~ 1,300 USD
Abhängige Person (ab 12 Jahren) Volle staatliche Abgaben ~ 2,300 USD

Zu den anspruchsberechtigten Angehörigen zählen Ehepartner, minderjährige Kinder unter 18 Jahren, finanziell abhängige volljährige Kinder bis zum Alter von 25 Jahren (sofern diese Vollzeitstudierende sind) sowie finanziell abhängige Eltern des Investors. Dekret 193 formalisierte zudem die Miteigentumsrechte von Angehörigen an der förderfähigen Investition.

Wohnsitz und physische Anwesenheit

Das QIP ist ein Weg von der Aufenthaltsgenehmigung zur Staatsbürgerschaft, kein direkter Passkauf. Antragsteller erhalten zunächst ein Investorenvisum und eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und können dann nach fünf Jahren die US-Staatsbürgerschaft beantragen.

Um ihren Daueraufenthalt zu erhalten, müssen Investoren Panama mindestens alle zwei Jahre besuchen. Bemerkenswert ist, dass die gesetzliche Aufenthaltsdauer nicht vorgeschrieben ist – es genügt die dokumentierte Einreise (Einreisestempel). Damit zählt Panama zu den Ländern mit den geringsten Anwesenheitsauflagen für Investoren weltweit.

Die Bearbeitung eines Investorenvisums dauert in der Regel 30 bis 90 Tage für qualifizierte Antragsteller und ermöglicht so einen schnellen Einstieg in die Aufenthaltsgenehmigung vor dem längeren fünfjährigen Verfahren zur Erlangung der Staatsbürgerschaft.

Fünfjähriger Weg zur Staatsbürgerschaft

Nach fünf Jahren unbefristeten Aufenthalts können QIP-Investoren die panamaische Staatsbürgerschaft über das reguläre Einbürgerungsverfahren beantragen. Für Investoren, die mit panamaischen Staatsbürgern verheiratet sind, panamaische Kinder haben oder die Staatsangehörigkeit bestimmter lateinamerikanischer Länder oder Spaniens besitzen, kann dieser Zeitraum auf ein bis drei Jahre verkürzt werden.

Die Einbürgerung erfolgt nicht automatisch. Bewerber müssen Prüfungen in Spanischkenntnissen, panamaischer Geschichte, Geographie und Staatsbürgerkunde ablegen. Diese Prüfungspflicht stellt eine erhebliche Hürde dar – erfahrene Anwälte empfehlen daher, während der fünfjährigen Aufenthaltsdauer häufiger vor Ort zu sein, um den Einbürgerungsantrag zu stärken und sich auf die Sprachanforderungen vorzubereiten.

Der formelle, verfassungsrechtliche Verzicht auf die vorherige Staatsbürgerschaft ist Teil des Prozesses, fungiert aber gleichzeitig als Treueeid. Panama benachrichtigt weder die Herkunftsländer noch zieht es Pässe ein, und die doppelte Staatsbürgerschaft ist weit verbreitet und wird toleriert.

Panama-Pass und Reisezugang

Ein panamaischer Pass ermöglicht visumfreies Reisen oder die Erteilung eines Visums bei Ankunft in rund 148 Länder und belegt damit einen Platz im mittleren bis oberen Bereich des Henley Passport Index. Zu den wichtigsten Reisemöglichkeiten gehören:

  • EU/Schengen: Visafreier Kurzaufenthalt bestätigt
  • Großbritannien: Visafreie Einreise bestätigt
  • Vereinigte Staaten: Nicht im Visa Waiver Program; B1/B2-Visum erforderlich. Eingebürgerte Panamaer können jedoch unter Umständen ein US-Investorenvisum (E-2) beantragen.
  • Lateinamerika: Weitgehender visafreier Zugang, einschließlich Mexiko, Brasilien, Argentinien, Chile und Kolumbien.
  • Asien: Ausgewählter Zugang, darunter Japan, Singapur, Malaysia, Hongkong und die Türkei

Eingebürgerte Bürger erhalten den gleichen Pass und die gleichen Reiserechte wie gebürtige Bürger – es gibt keine Hinweise auf formale kategorienbasierte Beschränkungen für eingebürgerte Investoren.

KYC/AML und Sorgfaltspflicht

Die gemeldete Bewilligungsquote des QIP von rund 96 % (bis September 2025) spiegelt die sorgfältige Vorprüfung des Programms wider. Lizenzierte panamaische Banken führen strenge AML/KYC-Prüfungen durch, bevor die Antragsteller ihre Unterlagen bei der Einwanderungsbehörde einreichen, und filtern so ungeeignete Anträge effektiv vor. Seit dem Start des Programms im Jahr 2020 wurden etwas mehr als 600 Investorenzertifikate ausgestellt, wodurch qualifizierte Investitionen in Höhe von rund 309.8 Millionen US-Dollar mobilisiert wurden.

Die monatliche Bearbeitungskapazität liegt weiterhin bei etwa 25–40 Anträgen und damit deutlich unter dem von der Regierung angestrebten Ziel von 150 Anträgen pro Monat. Für die Kunden bedeutet dies Bearbeitungszeiten von 30 bis 90 Tagen. Zwar besteht derzeit kein Kapazitätsengpass, jedoch gibt es auch keine Garantie für eine schnellere Skalierung.

Vorbereitungsprioritäten für den Anwalt

  • Herkunftsnachweis der Gelder im Einklang mit den Transaktionsflüssen (Bank-zu-Bank-Transaktionen, Zweck und Zeitpunkt)
  • PEP/Sanktionen und negative Medienberichterstattung mit Hinweisen zur Behebung von Verstößen gegen historische Kennzeichnungen
  • Zuordnung der wirtschaftlichen Eigentümer für Holdinggesellschaften oder Trusts, die bei der Investition eingesetzt werden.
  • Erträge aus Kryptowährungen oder Hochrisikosektoren: Umwandlung in Fiatgeld mit dokumentierten Ein- und Auszahlungsnachweisen
  • Nachweise zur Einhaltung der Steuervorschriften im Heimat- und aktuellen Wohnsitzland

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Panama vs. Karibik CBI-Programme im Jahr 2026

Die CBI-Programme der Karibik stehen vor einer Phase bedeutender regulatorischer Änderungen. Die fünf Mitgliedstaaten des EC-CIRA (Antigua und Barbuda, Dominica, Grenada, St. Kitts und Nevis sowie St. Lucia) haben eine regionale Mindestpräsenzpflicht von 30 Tagen beschlossen, die im Juni 2026 in Kraft treten soll. Anträge, die vor dem 30. Juni 2026 eingereicht werden, fallen unter die bisherigen Bestimmungen. Bei Nichteinhaltung der neuen Regelungen drohen Geldstrafen von bis zu 10 % des förderfähigen Investitionswerts sowie der mögliche Entzug des Reisepasses.

Darüber hinaus wurden mit einer am 1. Januar 2026 in Kraft getretenen US-Präsidentenverordnung die Visakategorien B1/B2, F, M und J für Staatsangehörige von Antigua und Barbuda sowie Dominica ausgesetzt, was ausdrücklich mit Bedenken hinsichtlich der grenzüberschreitenden Einwanderungspolitik (CBI) zusammenhängt. Ein separater Stopp der Bearbeitung von Einwanderungsvisa ab dem 21. Januar 2026 betrifft alle fünf karibischen CBI-Staaten.

Funktion Panama QIP Karibischer CBI (2026)
Typ Aufenthaltsgenehmigung bis zur Staatsbürgerschaft (5 Jahre) Direkte Staatsbürgerschaft (3–6 Monate)
Minimale Investition USD 300,000 (Immobilien) 200,000–250,000 USD (Spende)
Körperliche Anwesenheit Ein Besuch alle zwei Jahre (ohne Tageszählung). 30 Tage über 5 Jahre (ab Juni 2026)
Zugang zu US-Visa B1/B2 erforderlich; E-2-Vertragsberechtigung Antigua/Dominica: ausgesetzt; andere Länder: verstärkte Kontrollen
Zugang zum Schengen-Raum Visumfrei Visafrei (EU-Aussetzungsrisiko genannt)
Steuersystem Territorial (ausländische Einkünfte steuerfrei) Variiert je nach Gerichtsbarkeit

Aktuelle Mindestspenden für die CBI-Programme in der Karibik: Dominica 200,000 USD; Antigua und Barbuda 230,000 USD; Grenada 235,000 USD; St. Lucia 240,000 USD; St. Kitts und Nevis 250,000 USD. Alle fünf Programme sind ab April 2026 weiterhin aktiv, obwohl sich die regulatorischen Rahmenbedingungen verschärfen.

Panamas territoriales Steuerregime

Panama wendet ein rein territoriales Steuersystem an. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen werden nur auf Einkünfte aus panamaischen Quellen besteuert – ausländische Einkünfte (Renten, Dividenden aus dem Ausland, Kapitalerträge) sind unabhängig vom Wohnsitz vollständig steuerbefreit. Dies macht Panama besonders attraktiv für international mobile Familien mit diversifizierten Einkommensquellen.

Der reguläre Körperschaftsteuersatz beträgt 25 % auf in Panama steuerpflichtige Einkünfte. Für QIP-Investoren, die keine Einkünfte aus Panama erzielen, besteht nach geltendem Recht keine Pflicht, ausländische Einkünfte oder weltweite Vermögenswerte der Steuerbehörde (DGI) zu melden.

Panama hat 18 aktive Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Vereinigten Königreich, Irland, Spanien, Portugal, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Italien, Tschechien, Südkorea, Singapur, Vietnam, Israel, Katar, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Mexiko und Barbados. Ein umfassendes Rahmenwerk für beherrschte ausländische Gesellschaften (Controlled Foreign Corporations, CFC) existiert voraussichtlich Anfang 2026 nicht.

Ein Gesetzentwurf zur wirtschaftlichen Substanz kursiert derzeit, der multinationale Konzerne (MNU) mit passiven Einkünften aus dem Ausland verpflichten würde, ihre wirtschaftliche Substanz in Panama nachzuweisen. Dieser Vorschlag ist Panamas Antwort auf den Druck der EU und die Umsetzung der BEPS-Richtlinien. Er zielt jedoch auf multinationale Konzerne ab – nicht auf einzelne QIP-Investoren – und ist noch nicht in Kraft getreten.

Checkliste zur Herkunft der Mittel

Eine gut erstellte Herkunftsnachweisdokumentation (Source-of-Funds, SOF) und Vermögensherkunftsdokumentation (Source-of-Wealth, SOW) beschleunigt die Vorabgenehmigung durch die Bank und schützt den Genehmigungsrahmen:

  • Identität/KYC: Beglaubigter Reisepass, Adressnachweis, Lebenslauf, PEP-/Sanktionserklärungen
  • Bankweg: 12–24 Monate Kontoauszüge der sendenden und empfangenden Institute; SWIFT-Kopien für größere Überweisungen
  • Einkommensnachweise: Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen, geprüfte Unternehmensabschlüsse, Dividendenprotokolle
  • Vermögensverkäufe: Kauf-/Verkaufsverträge, Abrechnungen, Grundbuch-/Handelsregisterauszüge zur Herkunftsprüfung
  • Einhaltung der Steuervorschriften: Aktuelle Steuererklärungen/Steuerbescheide der zuständigen Behörden sowie etwaige steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen
  • Unternehmen/Stiftungen: UBO-Charts, Treuhandurkunden, Beschlüsse des Verwaltungsrats zur Genehmigung von Investitionen
  • Kryptoerlöse (falls vorhanden): Austausch von KYC-Schreiben, Transaktionshashes und Fiat-Auszahlungsbelegen, die mit Kundenkonten verknüpft sind

Was ist als nächstes zu tun?

Panamas Programm für qualifizierte Investoren bietet eine seltene Kombination aus minimalen Präsenzanforderungen, territorialer Besteuerung und starkem Zugang für Passinhaber. Für Investoren, die ihre Optionen im Jahr 2026 prüfen, erfordert der Fünfjahreszeitraum eine frühzeitige Planung – insbesondere im Hinblick auf die Vorabgenehmigung durch die Banken, den Nachweis der Herkunft der Mittel und die Vorbereitung auf die Einbürgerungsprüfung in Spanisch.

Angesichts neuer Aufenthaltsbestimmungen und US-Visabeschränkungen für die CBI-Programme in der Karibik hat sich der Weg von der Aufenthaltsgenehmigung zur Staatsbürgerschaft in Panama zu einer immer attraktiveren Alternative für international mobile Kunden entwickelt. Um Ihre Situation zu besprechen und eine maßgeschneiderte Strategie zu entwickeln, Kontaktieren Sie unsere zugelassenen Anwälte..

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Häufig gestellte Fragen

Bietet Panama die Staatsbürgerschaft durch Investitionen an?
Panama bietet keine direkte Staatsbürgerschaft durch Investitionen an. Das Programm für qualifizierte Investoren ermöglicht den Weg von einer Aufenthaltsgenehmigung zur Staatsbürgerschaft: Investoren erhalten durch eine qualifizierte Investition eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung und können sich nach fünf Jahren einbürgern lassen. Es gibt kein separates Gesetz zur „Investoren-Staatsbürgerschaft“ – die Einbürgerung erfolgt nach dem regulären panamaischen Verfassungsverfahren, das unter anderem eine Prüfung in Spanisch und Staatsbürgerkunde umfasst.
Wie viel muss ich investieren?
Die Mindestinvestition beträgt 300,000 USD für schuldenfreie Immobilien (dauerhaft festgeschrieben gemäß Dekret 193), 500,000 USD für Wertpapiere an der Panama Stock Exchange oder 750,000 USD für ein fünfjähriges Festgeldkonto. Hinzu kommen staatliche Gebühren in Höhe von 10,000 USD für den Hauptantragsteller und 1,300–2,300 USD pro unterhaltsberechtigter Person.
Wie viel Zeit muss ich in Panama verbringen?
Um Ihren Daueraufenthalt zu sichern, müssen Sie Panama mindestens alle zwei Jahre besuchen. Eine gesetzliche Mindestanzahl an Tagen pro Besuch ist nicht vorgeschrieben – jeder dokumentierte Aufenthalt zählt. Für das Einbürgerungsverfahren empfehlen Anwälte, frühzeitig einen längeren Aufenthalt in Panama nachzuweisen und sich auf die Spanischkenntnisse vorzubereiten.
Kann ich meine Familie einbeziehen?
Ja. Zu den anspruchsberechtigten Angehörigen zählen Ihr Ehepartner, minderjährige Kinder unter 18 Jahren, finanziell abhängige volljährige Kinder bis zum Alter von 25 Jahren (sofern diese Vollzeitstudierende sind) sowie finanziell abhängige Eltern. Die staatlichen Gebühren betragen ca. 1,300 USD pro Angehörigem unter 12 Jahren und ca. 2,300 USD pro Angehörigem ab 12 Jahren. Gemäß Dekret 193 können Angehörige auch Miteigentümer der förderfähigen Investition sein.
Ist in Panama die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt?
In der Praxis ja. Der Einbürgerungsprozess beinhaltet zwar einen formellen Staatsverzichtseid, fungiert aber gleichzeitig als Loyalitätserklärung. Panama benachrichtigt weder Ihr Heimatland noch zieht es Ihre bestehenden Pässe ein. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist weit verbreitet und wird toleriert. Ob Sie die doppelte Staatsbürgerschaft behalten können, hängt jedoch auch von den Staatsbürgerschaftsgesetzen Ihres Heimatlandes ab.
Wie wird Einkommen in Panama besteuert?
Panama wendet ein Territorialsteuersystem an – Einwohner werden nur auf Einkünfte aus panamaischen Quellen besteuert. Ausländische Einkünfte wie Dividenden, Renten oder Kapitalerträge aus dem Ausland unterliegen nicht der panamaischen Steuer. Der Körperschaftsteuersatz auf Einkünfte aus panamaischen Quellen beträgt 25 %. Es gibt keine Kapitalertragsteuer, keine Vermögensteuer und voraussichtlich ab Anfang 2026 kein umfassendes CFC-System.


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