Portugal nach dem Immobilienboom: Was Anwaltskanzleien bei Fonds- und Kulturinvestitionen zwischen 250 und 500 Euro beachten müssen

Ein pulsierendes Stadtbild Portugals mit Investitionsbüros und kulturellen Sehenswürdigkeiten.

Im Überblick

  • Portugals Goldenes Visum (ARI) bleibt auch 2026 vollumfänglich aktiv und bietet fünf qualifizierende Investitionsrouten, nachdem Immobilien Ende 2023 aus dem Programm genommen wurden.
  • Im Jahr 2024 (die aktuellsten vollständigen Jahresdaten) wurden 4,990 Golden Visas ausgestellt – 2,081 für Hauptinvestoren und 2,909 für Familienmitglieder – ein Anstieg von rund 72 % gegenüber dem Vorjahr.
  • Die beiden Hauptpfade sind 500,000 € in CMVM-regulierte Investmentfonds (mit einer gesetzlichen Mindestlaufzeit von 5 Jahren gemäß Gesetz 102/2017) und 250,000 € zertifizierte Spenden für Kulturerbe und Denkmalschutz (200,000 € in Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte).
  • Drei weitere Wege stehen noch offen: 500,000 € für wissenschaftliche Forschungsbeiträge, Schaffung von mindestens 10 Vollzeitstellen und 500,000 € für Unternehmensinvestitionen plus mindestens 5 Arbeitsplätze.
  • Die Investitionen in Kultur stiegen im Jahr 2024 sprunghaft an – auf rund 12 Millionen Euro verteilt auf 38 Projekte, ein Anstieg von 165 % gegenüber dem Vorjahr – wobei die kumulierten Investitionen in Kultur seit der Eröffnung der Route rund 22.15 Millionen Euro erreichten.
  • Die Bearbeitungszeiten betragen laut Branchenbeobachtern derzeit durchschnittlich rund 39.6 Monate und überschreiten damit die gesetzliche Vorgabe von 90 Tagen deutlich, obwohl sich die Regierung verpflichtet hat, den Bearbeitungsrückstand bis 2026 abzubauen.

Das portugiesische Goldene Visum bleibt auch 2026 gültig – doch die Spielregeln haben sich geändert. Angesichts der Einschränkungen im Immobiliensektor entscheidet sich der Erfolg (oder Misserfolg) von Anwaltskanzleien nun maßgeblich durch die Qualität ihrer Due-Diligence-Prüfungen bei Investmentfonds im Wert von 250 bis 500 Euro und Kulturinvestitionen. Für Mandanten lautet die Frage nicht mehr „Erfülle ich die Voraussetzungen?“, sondern „Ist meine Investition zulässig, rechtssicher und mit meinem geplanten Ausstiegshorizont vereinbar?“

Hinweis: Vardanyan & Partners bearbeitet keine Anträge auf das portugiesische Golden Visa direkt. Wir beraten Mandanten zur Strukturierung grenzüberschreitender Investitionen und verweisen Angelegenheiten mit Bezug zu Portugal an geprüfte Partnerkanzleien in Lissabon. Dieser Leitfaden beschreibt unsere Sorgfaltskriterien für die Auswahl der Partnerkanzleien.

Programmwechsel: Emissionsdaten 2024 und das Ende des Immobiliensektors

Portugal hat im Jahr 2024 4,990 Goldene Visa ausgestellt – 2,081 für Hauptinvestoren und 2,909 für Familienangehörige – was laut AIMA einem Anstieg von rund 72 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Relatório de Migrações e Asilo 2024 (Veröffentlicht im Oktober 2025). Dieses Wachstum erfolgte trotz der Abschaffung des Immobilienmarktes ab Ende 2023. Mehr Wohnen Gesetzespaket, das das Programm vollständig auf regulierte Anlageinstrumente, kulturelle Beiträge und die Schaffung von Arbeitsplätzen ausrichtet.

Die seit 2012 über das Goldene Visum getätigten Investitionen belaufen sich auf rund 7.3 Milliarden Euro, wobei Immobilieninvestitionen in der Vergangenheit den größten Anteil ausmachten (ca. 6.2 Milliarden Euro bis 2023). Nach 2023 hat sich der Kapitalfluss hin zu Fonds und Kulturprojekten verlagert.

Alle fünf qualifizierenden Investitionswege im Jahr 2026

Das aktuelle Programm bietet fünf Qualifizierungswege. Die Beratung konzentriert sich hauptsächlich auf Finanzmittel und Kulturspenden, aber drei weitere Wege stehen weiterhin zur Verfügung:

Route Minimale Investition Schlüsselanforderungen
CMVM-regulierte Investmentfonds €500,000 Der Fonds muss bei der CMVM registriert oder für den EWR zugelassen sein; gesetzliche Laufzeit 5 Jahre; 60 % des Fondsvermögens müssen in portugiesischen Unternehmen investiert sein.
Beitrag zur wissenschaftlichen Forschung €500,000 Beitrag zu anerkannten Forschungseinrichtungen
Kultur-/Erbespende 250,000 € (200,000 € in Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte) GEPAC-Zertifizierung erforderlich; der Minister bestätigt dies innerhalb von 10 Werktagen nach Weiterleitung durch GEPAC.
Unternehmensgründung (arbeitsplatzorientiert) Kein festgelegter Euro-Mindestbetrag Es müssen mindestens 10 Vollzeitstellen geschaffen werden.
Geschäfts-/Kapitalinvestitionen + Arbeitsplätze €500,000 500,000 € Kapitalinvestition plus Schaffung von mindestens 5 Vollzeitstellen

Im Jahr 2025 und Anfang 2026 gab es keine ARI-spezifischen Gesetzesänderungen hinsichtlich der Investitionsschwellenwerte. Das allgemeine portugiesische Einwanderungsrecht wurde zwar geändert (Gesetz 9/2025 und Gesetz 61/2025), diese Änderungen betrafen jedoch weder die Anforderungen noch die Mindestanforderungen des Golden-Visa-Programms.

Immobilien-Kollektivinvestments (Fonds, die hauptsächlich in Immobilien investieren) sind ausdrücklich von der Kategorie der förderfähigen Fonds ausgeschlossen.

Marktreaktion: Anstieg der Kulturinvestitionen und anhaltende Nachfrage

Die Investoren haben sich schnell neu ausgerichtet. Die Beiträge des Kulturprogramms „Goldenes Visum“ erreichten 2024 rund 12 Millionen Euro für 38 zertifizierte Projekte – ein Anstieg von 165 % gegenüber dem Vorjahr, da der Markt den Rückgang der Immobilienkäufe auffing. Die kumulierten Kulturinvestitionen seit Einführung des Programms belaufen sich nun auf insgesamt rund 22.15 Millionen Euro.

Die Genehmigungszahlen blieben insgesamt hoch, mit 4,990 ausgestellten Visa im Jahr 2024 (AIMA-Daten). Dies unterstreicht die anhaltende Nachfrage nach dem portugiesischen Goldenen Visum, selbst nach dem Immobilienboom. Das Programm zieht weiterhin Investoren verschiedenster Nationalitäten an, die Zugang zum Schengen-Raum, ein EU-Aufenthaltsrecht und die Möglichkeit auf die portugiesische Staatsbürgerschaft nach fünf Jahren anstreben.

Was bei CMVM-Fonds zu prüfen ist: Governance und Registrierung

Manager- und Fonds-Governance stehen heute im Mittelpunkt des Mandantenschutzes. Anwaltskanzleien sollten eine standardisierte Fondsvergleichsmatrix einführen, die Folgendes erfasst:

  • CMVM-Status und Fondsdokumentation — Prüfen Sie die CMVM-Regulierung bzw. -Zulassung (oder die Zulassung durch eine EWR-Regulierungsbehörde für Portugal). Die CMVM vergibt kein separates „Goldenes Visum“; der Fonds muss lediglich registriert oder zugelassen sein. Überprüfen Sie die Angebotsunterlagen, Term Sheets und Zeichnungsdokumente, um die Schwelle von 500,000 € und die Zulassungsbedingungen zu bestätigen.
  • 60 % portugiesische Zuteilung Mindestens 60 % des Fondsvermögens müssen in portugiesische Unternehmen oder Vermögenswerte investiert werden. Bitte überprüfen Sie dies in den Anlagerichtlinien und im Angebotsprospekt des Fonds.
  • Manager-Zugangsdaten — Erfolgsbilanz hinsichtlich Anlagestrategien, Zusammensetzung des Anlageausschusses, unabhängiger Direktoren/Aufsicht sowie externer Dienstleister (Verwahrstelle, Wirtschaftsprüfer).
  • Strategie und Risiken — Portfoliokonzentrationsgrenzen, Bewertungsgrundsätze und Liquiditätsprofil, die mit den Sperr- und Rücknahmebedingungen des Produkts übereinstimmen.
  • Prozess und Kontrollen — EU-konforme KYC/AML-Prüfungen, PEP-Screening und Sanktionsprüfungen sind in den Zeichnungsprozess integriert. CMVM hat die Kontrollen für 2025–2026 verschärft, jedoch keine separaten neuen Vorschriften speziell für Golden-Visa-Fonds erlassen.

Beim Aufbau Ihrer Matrix sollten Sie die langfristige Kundenplanung mithilfe umfassender Rahmenkonzepte für Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftsstrategien koordinieren. Weitere Informationen finden Sie in unseren Leitfäden. Aufenthaltsgenehmigungen, Wege zur Staatsbürgerschaft und Wohnsitz durch Investition.

Fünfjährige Sperrfristen: gesetzliche Vorgabe, nicht nur Marktpraxis

Ein entscheidender Unterschied: Die fünfjährige Laufzeit des Fonds ist eine gesetzliche Anforderung gemäß Gesetz 102/2017Es handelt sich nicht lediglich um gängige Marktpraxis. Der Fonds muss zum Zeitpunkt der Zeichnung durch den Anleger eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren aufweisen. Der Anleger muss seine Anlage zudem über die gesamte fünfjährige Laufzeit halten. Diese doppelte Anforderung – Laufzeit des Fonds und Anlage des Anlegers – wird häufig missverstanden.

Für die Ausführung durch den Client:

  • Zeitpläne für Investitionen und Familienaktivitäten — Die Sperrfristen sollten mit den Einschreibungen der Angehörigen, den Reiseerwartungen und dem letztendlichen Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung oder Staatsbürgerschaft abgestimmt werden, um spätere Liquiditätsengpässe zu vermeiden.
  • Gate-, Verlängerungs- und Abwicklungsklauseln — protokollieren, ob der Fonds seine Laufzeit verlängern kann und unter welchen Zustimmungsschwellen der Anleger.
  • Seitenbuchstaben — standardisieren, sofern dies zulässig ist, und sicherstellen, dass dadurch keine regulatorischen oder Berechtigungsaspekte des Abonnements gefährdet werden.

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KYC/AML- und Einlösungs-/Ausstiegsmechanismen

CMVM-regulierte Produkte unterliegen den EU-weiten KYC/AML-Rahmenbedingungen, die im Zeichnungspaket und den Überweisungsanweisungen ersichtlich sein sollten. Erstellen Sie für jeden Kunden eine Vorlage für die Treuhandabwicklung und die Überprüfung des Zahlungsausgangs.

  • Treuhand- und Abonnementabwicklung — die empfangende Institution, die Treuhandbedingungen (falls vorhanden) und den Zeitpunkt, zu dem die Einheiten als ausgegeben gelten, angeben.
  • Einlösungsmechanik — Dokumentieren Sie Benachrichtigungsfenster, Gates, Aussetzungsbefugnisse und NAV-Timing; bestätigen Sie die Verfahren bei Fälligkeit.
  • Kontrollwechsel- und Schlüsselpersonenrisiko — Kennzeichnung der Maßnahmen bei einem Managerwechsel oder vorzeitiger Liquidation des Fonds.

Bei grenzüberschreitend tätigen Kunden ist zu prüfen, ob die Banküberweisungscodes und Compliance-Meldungen den KYC/AML-Anforderungen des Fonds und den Angaben des Kunden zur Herkunft der Gelder entsprechen. Dies ist insbesondere für Anleger aus Ländern mit komplexen Devisenkontrollen von entscheidender Bedeutung.

Einhaltung der Vorgaben für Kulturprojekte: GEPAC-Zertifizierungsprozess

Der kulturelle Förderweg ist zertifizierungsbasiert. Bevor ein Kunde 250,000 € (bzw. 200,000 € in einem ausgewiesenen Gebiet mit geringer Bebauungsdichte) investiert, muss er sich vergewissern, dass das Projekt vom Kulturministerium über GEPAC zertifiziert wurde. Der Zertifizierungsprozess läuft wie folgt ab: GEPAC führt eine erste Bewertung durch und leitet förderfähige Projekte an den Kulturminister weiter, der anschließend zehn Werktage Zeit hat, eine formelle Förderfähigkeitsentscheidung zu treffen (gemäß Rundschreiben 2360/2017).

Zu den förderfähigen Kulturprojekttypen gehören Museen, archäologische Stätten, Denkmäler und die Restaurierung von Kulturgütern, darstellende Künste, Filmproduktionen und Installationen zeitgenössischer Kunst.

Fordern Sie das vollständige Zertifizierungspaket an:

  • GEPAC-Genehmigungsschreiben mit Projektkennungen und Gültigkeitszeitraum.
  • Projektbudget, Umsetzungsmeilensteine ​​und Berichtspflichten sind auf den zertifizierten Projektumfang abgestimmt.
  • Spendenanweisungen, die von der zertifizierten Stelle ausgestellt wurden, und Bankdaten, die mit dem Zertifikat übereinstimmen.
  • Nachweis einer Banküberweisung, die dem zertifizierten Projekt entspricht und den Mindestbetrag erfüllt.

Förderfähige Projektkriterien und Dokumentationsfallen

Die Risiken bei der Umsetzung von Kulturprojekten konzentrieren sich auf Nachweise der Förderberechtigung und die Dokumentation. Nutzen Sie eine Checkliste für den Kultursektor, um häufige Probleme zu vermeiden:

  • Nachweis der Anspruchsberechtigung — Fügen Sie das GEPAC-Zertifikat den Kundendateien bei und überprüfen Sie Namen, Steuernummern (NIF) und Projektreferenzen in allen Dokumenten.
  • Spende vs. rückzahlbare Investition — Verstehen Sie den Unterschied zwischen nicht rückzahlbaren Spenden (dem üblichen Weg der Kulturförderung) und rückzahlbaren Kulturinvestitionen. Der übliche Weg erfordert eine echte Spende; Strukturen, die auf Kapitalrückzahlung ausgelegt sind, können die Förderfähigkeit gefährden.
  • Spendenzeitpunkt und Spendenquittungen — sicherstellen, dass die Überweisungsdaten und Belege mit dem zertifizierten Projekt und der Investitionsschwelle übereinstimmen.
  • Umfangsdrift — Prüfen Sie, ob die Spende für die zertifizierte Aktivität verwendet wird; falls sich der Projektumfang ändert, holen Sie vor dem Fortfahren eine aktualisierte Zertifizierung ein.
  • Datensatzintegrität — Bewahren Sie die Originalbelege für die Überweisung und die Empfangsbestätigungen des begünstigten Empfängers für die Visumakte auf.

Angesichts des Wachstums der Kulturinvestitionen im Jahr 2024 ist eine konsequente Einhaltung der Vorschriften unerlässlich, um das Risiko von Nacharbeiten und Ablehnungen zu reduzieren.

Bearbeitungszeit und Status des Rückstands

Die gesetzliche Bearbeitungszeit gemäß Lei 23/2007 beträgt 90 Tage. In der Praxis liegen die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten derzeit bei etwa 39.6 Monaten (laut eigener Auswertung von IMI Daily, Stand: 2. Quartal 2025) – eine erhebliche Lücke, die Anwaltskanzleien ihren Mandanten von Anfang an klar kommunizieren müssen.

Die portugiesische Regierung hat sich verpflichtet, den Antragsstau beim ARI bis 2026 abzubauen. Ob dieses Ziel erreicht wird, bleibt abzuwarten. Der Übergang von SEF zu AIMA (der neuen Einwanderungsbehörde) hat die Bearbeitung institutionell verkompliziert.

Für Kunden, die ihre Planung am Zeitplan des Goldenen Visums ausrichten, gilt Folgendes: Die Erstgenehmigung dauert ca. 3 Jahre, die biometrische Datenerfassung erfolgt in einem portugiesischen Konsulat oder vor Ort, und die Wartezeit beträgt 5 Jahre, bevor die Voraussetzungen für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung oder die Staatsbürgerschaft erfüllt sind. Somit beträgt der realistische Zeitrahmen von der Investition bis zur Staatsbürgerschaft ca. 8–10 Jahre.

Einmal erstellen, oft verwenden: Toolkits für Anwaltskanzleien

  • Fondsvergleichsmatrix mit Angaben zum CMVM-Status, der 60%igen portugiesischen Allokation, der Governance, den Dienstleistern, der gesetzlichen Laufzeit von 5 Jahren und den Ausstiegsbedingungen.
  • Vorlage für die Überprüfung von Treuhandkonten/Ausstiegstransaktionen zur Erfassung von Einlösungsmechanismen, Kontrollpunkten und Fälligkeitsprozessen.
  • Checkliste zur Einhaltung kultureller Standards, basierend auf GEPAC-Zertifizierung, Spendendokumentation und Eignung für Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte.
  • Bearbeitungszeitplan mit realistischen Erwartungen, die den Kunden bei der Aufnahme mitgeteilt werden.

Für Kunden, die vom Investment zum Statussymbol wechseln, sollten Sie Ihre Portfolioberatung an langfristigen Mobilitätsplänen ausrichten. Entdecken Sie unsere praktischen Übersichten zu Aufenthaltsgenehmigungen, Staatsbürgerschaft, Wohnsitz durch Investition und grenzüberschreitende Steuerplanung.

Fazit

Im Zeitalter nach dem Immobilienboom ist die Due-Diligence-Prüfung für das portugiesische Goldene Visum investitionsorientiert. Anwaltskanzleien, die die Governance des CMVM-Fonds, die gesetzliche fünfjährige Laufzeit gemäß Gesetz 102/2017, die 60%ige portugiesische Kapitalquote und die Exit-Mechanismen überprüfen und die GEPAC-Zertifizierung für Kulturinvestitionen sorgfältig bestätigen, sichern die Anspruchsberechtigung ihrer Mandanten und minimieren gleichzeitig das Ausführungsrisiko. Die Nachfrage ist weiterhin hoch (4,990 Visa im Jahr 2024), daher sind standardisierte Matrizen und Checklisten unerlässlich, insbesondere für Familien und international mobile Fachkräfte.

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Häufig gestellte Fragen

Ist das portugiesische Goldene Visum im Jahr 2026 noch gültig?

Ja. Das ARI-Programm ist weiterhin vollumfänglich aktiv. Im Jahr 2024 wurden 4,990 Golden Visas ausgestellt (2,081 für Hauptinvestoren und 2,909 für Familienangehörige), was einem Anstieg von 72 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Bis Anfang 2026 wurde kein Gesetz verabschiedet, das das Programm beenden oder auslaufen lassen würde.

Welche qualifizierenden Investitionswege gibt es?

Fünf Förderwege: (1) 500,000 € an CMVM-regulierten Investmentfonds, (2) 500,000 € an Beiträgen zur wissenschaftlichen Forschung, (3) 250,000 € an Spenden für Kulturerbe/Denkmalschutz (200,000 € in dünn besiedelten Gebieten), (4) Schaffung von mindestens zehn Vollzeitstellen und (5) 500,000 € an Unternehmensinvestitionen plus mindestens fünf Arbeitsplätze. Immobilien wurden Ende 2023 aus dem Förderprogramm entfernt.

Ist die fünfjährige Sperrfrist für den Fonds eine gesetzliche Vorgabe?

Ja. Gemäß Gesetz 102/2017 muss der Fonds zum Zeitpunkt der Zeichnung durch den Anleger eine Laufzeit von mindestens fünf Jahren aufweisen. Dies ist eine gesetzliche Vorgabe und keine übliche Marktpraxis. Darüber hinaus muss der Anleger seine Anteile während der gesamten fünfjährigen Haltedauer halten.

Wer zertifiziert Projekte im Bereich des kulturellen Goldenen Visums?

GEPAC (unter dem Kulturministerium) führt die erste Bewertung durch. Förderfähige Projekte werden dem Kulturminister vorgelegt, der gemäß Erlass 2360/2017 zehn Werktage Zeit hat, eine formelle Förderfähigkeitsentscheidung zu treffen. Zu den förderfähigen Projekttypen zählen Museen, archäologische Stätten, Denkmalpflege, darstellende Künste, Kino/Film und zeitgenössische Kunst.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Golden-Visa-Verfahrens tatsächlich?

Die gesetzliche Vorgabe beträgt 90 Tage. In der Praxis dauert die Bearbeitung derzeit durchschnittlich etwa 39.6 Monate (laut IMI Daily Tracking, 2. Quartal 2025). Die portugiesische Regierung hat sich verpflichtet, den Antragsstau bis 2026 abzubauen, die Ergebnisse sind jedoch weiterhin ungewiss. Rechnen Sie realistischerweise mit einer Bearbeitungszeit von mindestens drei Jahren für die Erstgenehmigung.

Welcher Prozentsatz des Golden-Visa-Fonds muss in Portugal investiert werden?

Mindestens 60 % des Fondsvermögens müssen in portugiesische Unternehmen oder Vermögenswerte investiert werden. Fonds, die hauptsächlich in Immobilien investieren (Immobilien-Investmentgesellschaften), sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Gibt es eine reduzierte Investitionsschwelle für Gebiete mit geringer Bevölkerungsdichte?

Ja. Bei Spenden im Bereich Kulturerbe/Denkmalschutz reduziert sich der Mindestbetrag in ausgewiesenen Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte um 20 % – von 250,000 € auf 200,000 €. Die Einstufung von Gebieten mit geringer Bevölkerungsdichte erfolgt gemäß den Klassifizierungen der portugiesischen Regierung.

Kann ich durch das Goldene Visum die portugiesische Staatsbürgerschaft erlangen?

Ja. Nach fünf Jahren mit einem Goldenen Visum können Investoren die portugiesische Staatsbürgerschaft beantragen. Dafür müssen Mindestaufenthaltsdauern eingehalten und Verbindungen zu Portugal nachgewiesen werden. Berichten zufolge ist eine Änderung der Einbürgerungsfrist auf zehn Jahre geplant, ein entsprechendes Gesetz wurde jedoch Anfang 2026 noch nicht verabschiedet. Portugal erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft.

Können Familienmitglieder in einen Antrag auf ein Goldenes Visum einbezogen werden?

Ja. Genehmigungen zur Familienzusammenführung erweitern die Vorteile des Goldenen Visums auf Ehepartner, minderjährige Kinder und unterhaltsberechtigte Eltern. Im Jahr 2024 waren 2,909 der insgesamt 4,990 ausgestellten Goldenen Visa Genehmigungen zur Familienzusammenführung – mehr als die 2,081 regulären Investorengenehmigungen.

Wie schneidet das portugiesische Goldene Visum im Vergleich zu anderen europäischen Programmen ab?

Portugals Programm zählt neben Griechenland (Immobilienwert 250,000–800,000 €) und Spanien (das sein Goldenes Visum 2025 auslaufen ließ) zu den etabliertesten in Europa. Portugals Vorteil liegt in der niedrigeren Einreisegebühr über die Kulturroute (250,000 €) und dem Weg zur EU-Staatsbürgerschaft. Der Nachteil sind deutlich längere Bearbeitungszeiten im Vergleich zu Programmen wie dem griechischen.


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