Eine Frage und Antwort zu den bilateralen Steuerabkommen der Republik Armenien

F: Folgen die Doppelbesteuerungsabkommen der Republik Armenien dem OECD- oder einem anderen Modell?

A: Während die meisten Verträge dem OECD-Modell folgen, gibt es auch Ausnahmen, wie zum Beispiel das mit der Schweiz.

 

F: Müssen Verträge in innerstaatliches Recht übernommen werden, bevor sie in Kraft treten?

A: Gemäß der Verfassung der Republik Armenien treten internationale Verträge erst nach ihrer Ratifizierung oder Genehmigung in Kraft. Bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen sollen daher durch Ratifizierung einbezogen werden.

 

F: Enthalten sie im Allgemeinen Anti-Treaty-Shopping-Regeln (oder Einschränkungen bei Leistungsartikeln)?

A: Nein.

 

F: Werden Verträge durch Regeln des innerstaatlichen Rechts außer Kraft gesetzt (unabhängig davon, ob sie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrags bestehen oder erst später eingeführt werden)?

A: Gemäß Artikel 6 der Verfassung der Republik Armenien sind die internationalen Verträge ein wesentlicher Bestandteil des Rechtssystems der Republik Armenien. Wenn ein ratifizierter internationaler Vertrag andere als die in den Gesetzen festgelegten Normen vorsieht, haben die Normen des Vertrags Vorrang. Wenn also ein Konflikt zwischen innerstaatlichem Recht und einem internationalen Steuerabkommen besteht, hat das Steuerabkommen Vorrang.

 

F: Was ist der Test im innerstaatlichen Recht zur Bestimmung des Unternehmenssitzes?

A: Um als in RA ansässige Organisation zu gelten, muss die Organisation in RA gegründet werden (sich einer staatlichen Registrierung unterziehen).


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