F: Gibt es in Armenien Dokumentensteuern?
A: Armenien erhebt keine Dokumentensteuer auf Dokumente, die Transaktionen belegen.
F: Gibt es eine Mehrwertsteuer (oder eine ähnliche Steuer)? Wenn ja, zu welchem Tarif oder welchen Tarifen?
A: Eine Person (juristische Person, Einzelunternehmer usw.) gilt als Mehrwertsteuerzahler, wenn sie eine unternehmerische Tätigkeit ausübt und ihr steuerpflichtiger Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr oder im laufenden Kalenderjahr den Mehrwertsteuerschwellenwert (58.35 Millionen AMD) übersteigt ).
Es gibt zwei Mehrwertsteuersätze.
Der Standard-Mehrwertsteuersatz von 20 % gilt für alle Lieferungen von Waren und Dienstleistungen, die nicht von der Mehrwertsteuer befreit sind oder von der Mehrwertsteuer befreit sind.
Der Mehrwertsteuersatz von 0 % wird normalerweise für den Export von Waren und Dienstleistungen sowie für den Transport ausländischer Ladungen durch das Gebiet der RA verwendet (siehe Artikel 16 des Gesetzes der RA über die Mehrwertsteuer ).
F: Wird auf alle Transaktionen Mehrwertsteuer (oder eine ähnliche Steuer) erhoben oder gibt es relevante Ausschlüsse?
A: Während die meisten Transaktionen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren, Werken, Dienstleistungen und der Einfuhr von Waren der Mehrwertsteuer unterliegen, gibt es nicht steuerpflichtige Vorgänge, die im Mehrwertsteuergesetz festgelegt sind (siehe Artikel 15).

