Die armenische Regierung hat Änderungen des Verbrauchsteuergesetzes genehmigt, die die Einfuhr von Luxusautos von der Verbrauchsteuer in Höhe von 20 % befreien. Als Luxusautos gelten Autos mit einem Zollwert von mehr als 25 Millionen AMD oder Autos, die zwei Jahre oder jünger sind und einen Hubraum von mehr als 2 cm³ haben.
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