Die armenische Nationalversammlung hat ein Gesetz verabschiedet, das die Liste der Waren erweitert, deren Verkauf oder Einfuhr die Verwendung von Steuermarken erfordert. Insbesondere für folgende verpackte oder abgefüllte Waren sind Steuermarken obligatorisch: Milch; Sahne; Joghurt; Eis; Kaffee; Tee; Pflanzenöl; Fleischkonserven, Fisch, Obst und Gemüse; Essig; Kosmetika und Waschmittel.
Steuerstempel wurden 2013 eingeführt und gelten derzeit für den Verkauf oder Import von Wasser. Säfte; Bier und alkoholische Cocktails.