Die armenische Nationalversammlung hat ein Gesetz verabschiedet, das die Liste der Waren erweitert, für deren Verkauf oder Import die Verwendung von Steuermarken erforderlich ist. Insbesondere für folgende verpackte oder in Flaschen abgefüllte Waren sind Steuermarken verpflichtend: Milch; Creme; Joghurt; Eiscreme; Kaffee; Tee; Pflanzenöl; Fleisch-, Fisch-, Obst- und Gemüsekonserven; Essig; Kosmetika und Reinigungsmittel.
Steuermarken wurden 2013 eingeführt und gelten derzeit für den Verkauf oder die Einfuhr von Wasser; Säfte; Bier und alkoholische Cocktails.

