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Visum für Armenien

Gebühren & Prozesse 2022

Visum für Armenien
Gebühren & Prozesse 2022

Länderübersicht

Gebiet: 29,700 qm.

Einwohner   2,962,000

Hauptstadt: Eriwan (1,075,000)

Religion: Christentum

SPRACHE: ARMENISCH

Alphabetisierungsrate: 99.6 %

ENGLISCHKENNTNISSE: 40 %

Klima: Sommer 35 °C; Winter 0c

Währung: Dram (1 $ = 410 AMD)

durchschnittliches Monatsgehalt: 414 $

BIP-Wachstum (2021): 6.1 %

BIP pro Kopf: 4,267 $

wp doing business Rang: 47

Arbeitslosenquote: 17 %

Inflationsrate (2021): 6.9 %

Visa-freie Reise

Staatsangehörige fast aller europäischen Länder sowie bestimmter asiatischer und amerikanischer Länder (siehe vollständige Liste unten) benötigen für die Einreise nach Armenien kein Visum. Normalerweise können sie sich bis zu 180 Tage im Jahr visumfrei in Armenien aufhalten. Für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis ist ein längerer Aufenthalt möglich (siehe diese Seite Weitere Informationen zu Aufenthaltstiteln finden Sie hier.


In der Praxis wird die 180-Tage-Regel derzeit bei wiederkehrenden Besuchern (z. B. solchen, die die Grenze zu Georgien oder dem Iran überqueren und zurückkommen) nicht durchgesetzt; Nur ununterbrochene Aufenthalte von mehr als 180 Tagen werden mit einer Geldstrafe von 50,000 bis 100,000 AMD (ca. 130 bis 260 US-Dollar) geahndet, die bei der Ausreise aus dem Land zu zahlen ist. 

Länder, deren Bürger visumfrei nach Armenien reisen können (zum Vergrößern anklicken)

Inhaber von Flüchtlingsreisedokumenten, die von den oben genannten Ländern ausgestellt wurden, müssen ein Visum beantragen (bei der Ankunft, online oder über die Botschaft).

Visum bei der Ankunft

Armenien hat am 5. Juli 2022 das Visum bei der Ankunft wieder eingeführt. Staatsangehörige bestimmter Länder sowie Inhaber von Visa oder Aufenthaltstiteln bestimmter Länder haben Anspruch auf ein Visum bei der Ankunft. Visa bei der Ankunft werden auch ethnischen Armeniern und Familienangehörigen (Eltern, Kinder, Ehepartner, Bruder, Schwester) armenischer Staatsbürger ausgestellt, unabhängig von deren Staatsbürgerschaft. 

Staatsangehörige der folgenden Länder

Inhaber gültiger Visa oder temporärer oder dauerhafter Aufenthaltskarten, die von den folgenden Ländern ausgestellt wurden (mit Ausnahme von Staatsangehörigen von Ländern, die ein von der Botschaft ausgestelltes Aufklebervisum benötigen)

  1. Antigua und Barbuda
  2.  Bahamas
  3.  Barbados
  4.  Bosnien und Herzegowina
  5. Kanada
  6. Chile
  7.  Dominica
  8.  Dominikanische Republik
  9. Israel
  10. Jordanien
  11.  Libanon
  12. Mexiko
  13. Nordkorea
  14. Nordmakedonien
  15. Oman
  16. Peru
  17. St. Vincent und die Grenadinen
  18. Südafrika
  19. Thailand
  20. Turkey
  1. Alle EU- und Schengen-Länder
  2. Alle GCC-Länder (Bahrain, Kuwait, Oman, Katar, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate)
  3. Australien
  4. Kanada
  5. Japan
  6. Neuseeland
  7. Russland
  8. Südkorea
  9. Großbritannien
  10. USA

E-Visum (Online)

Es ist möglich, ein E-Visum online zu beantragen unter https://evisa.mfa.am/. Für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis ist ein längerer Aufenthalt möglich (siehe diese Seite Weitere Informationen zu Aufenthaltstiteln finden Sie hier. Das Visum hat eine maximale Gültigkeit von 120 Tagen (verlängerbar um weitere 60 Tage).

Länder, deren Bürger ein E-Visum erhalten können (zum Vergrößern klicken)

Aufklebervisum (von der Botschaft ausgestellt)

Staatsangehörige bestimmter afrikanischer und asiatischer Länder (siehe vollständige Liste unten) können im Allgemeinen kein Online-Visum (E-Visum) erhalten. Sie müssen ein Visum beantragen, bevor sie nach Armenien einreisen Botschaft im Ausland. Normalerweise ein Einladungsbrief Aus Armenien ist ein Visum erforderlich. Für ethnische Armenier und ihre Familienangehörigen entfällt jedoch die Anforderung eines Einladungsschreibens.։ 

Länder, deren Bürger bei der Botschaft ein Aufklebervisum erhalten können (zum Vergrößern anklicken)

Unsere Dienstleistungen

  • Visum (E-Visum) 
  • Einladungsschreiben
  • Visa Erweiterung
  • Arbeitserlaubnis
  • Vorübergehende Bleibe
  • Ständiger Wohnsitz
  • Besonderer Wohnsitz
  • Reisepass (Staatsbürgerschaft)
  • Bank Konto
  • USt-ID Nummer
  • Sozialversicherungsnummer
  • Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit
  • Adressregistrierung
  • Impressum
  • Gültige Adresse
  • Immobilienkauf
  • Zertifizierte Übersetzung
  • Vollmacht
Neue Firma
Aufenthaltsgenehmigung
Reisepass

Warum Armenien

Schneller Aufenthaltsstatus

Weg zur Staatsbürgerschaft

Familie abgedeckt

Niedrige Lebenshaltungskosten

Niedrige Steuern

Anlagemöglichkeiten

Sicher

Frei von Korruption

Geschäftsfreundlich

Freies, demokratisches Land

Reiche Geschichte und Traditionen

Schöne Natur

Länderspezifische Informationen

Ägypten

GCC-Länder

Iran

Irak

Jordanien

Libanon

Syrien

Pakistan

Philippinen

Einladungsschreiben

Wenn Sie keinen Anspruch auf visumfreies Reisen oder E-Visum (Visum bei der Ankunft) haben, benötigen Sie ein Einladungsschreiben einer natürlichen oder juristischen Person in Armenien. Es gibt Ausnahmen für syrische Staatsbürger, die nach Ermessen des Konsularbeamten ohne Einladung ein armenisches Visum erhalten können.


Darüber hinaus sind für ethnische Armenier keine Einladungsschreiben erforderlich (dh diejenigen, die armenische Vorfahren haben). Wenn Sie armenischer Abstammung sind, können Sie ein Visum erhalten, indem Sie einen Nachweis Ihrer armenischen Herkunft vorlegen. z.B ein Reisepass, eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Taufurkunde, die Ihre armenische Abstammung oder die Ihrer Eltern bescheinigt. Auch unmittelbare Verwandte armenischer Staatsbürger oder ethnischer Armenier (Ehepartner, Elternteil, Sohn, Tochter, Schwester, Bruder) sind von der Pflicht zum Einladungsschreiben ausgenommen.


Der Konsularbeamte kann nach eigenem Ermessen kein Einladungsschreiben von einem Ausländer verlangen, der einen ständigen Aufenthaltsstatus in den USA, Australien, Kanada, Japan, dem Vereinigten Königreich, Neuseeland, der Schweiz oder einem Schengen-Land (mit Ausnahme von Spanien, Portugal und anderen Ländern) hat Griechenland).


Von Einzelpersonen ausgestellte Einladungsschreiben müssen bei der Visaabteilung der Polizei eingereicht werden, und von juristischen Personen ausgestellte Einladungsschreiben müssen beim Außenministerium eingereicht werden. Die Genehmigung ist erst nach einer Sicherheitskontrolle möglich, die 2-3 Wochen oder auch länger dauern kann.

Visa-Klassen

Es gibt verschiedene Klassen von Besuchervisa: Tourismus und Besuche bei Familie und Freunden (V-1); Familienzusammenführung (V-2); medizinische Behandlung (V-3); Studium (V-4); Teilnahme an kulturellen, sportlichen, wissenschaftlichen oder anderen Veranstaltungen (V-5); Teilnahme an humanitären, wohltätigen, technischen Hilfsprogrammen und ähnlichen Programmen (V-6); Geschäft, Investition oder Arbeit (V-7); Besatzungsmitglieder (V-8). Das Verfahren zur Erlangung eines Besuchervisums ist im Allgemeinen unabhängig vom konkreten Zweck des Besuchs gleich.


Armenische Botschaften stellen keine Langzeitvisa aus. Wenn Sie längere Zeit in Armenien bleiben müssen, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis (temporär permanent or besondere). Die Aufenthaltsgenehmigungen werden nur in Armenien ausgestellt, sie sind nicht bei den Botschaften im Ausland erhältlich.

Visagebühren und Verlängerung

Visa Klasse

Gültigkeitsdauer

Steuern

Erweiterung

Erstreckungsgebühr

Gast

21 Tage, Single

6 $ (3,000 AMD)

Max. 60 Tage

1 $ (AMD 500) pro Tag

120 Tage, Single

31 $ (15,000 AMD)

60 Tage, mehrere

42 $ (20,000 AMD)

120 Tage, mehrere

83 $ (40,000 AMD)

Transit

3 Tage, Single

21 $ (10,000 AMD)

Max. 4 Tage

3 Tage, mehrere

37 $ (18,000 AMD)

Dokumente benötigt

Um bei einer armenischen Botschaft ein Visum zu erhalten (wenn Sie nicht für visumfreies Reisen oder Visum bei der Ankunft in Frage kommen), müssen Sie in der Regel einen gültigen Reisepass, ein Visumantragsformular und ein farbiges Foto in Passgröße vorlegen. Außerdem müssen Sie die entsprechende Visumgebühr bezahlen. Visa werden nach Ermessen des Konsularbeamten ausgestellt und es können zusätzliche Dokumente angefordert werden, um festzustellen, ob Sie einen legitimen Zweck haben und über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Armenien zu besuchen (z.B Einladungsschreiben, Hotelbuchung, Steuererklärungen, Kontoauszüge usw.).

Visumüberschreitung

Nach armenischem Recht ist die Überschreitung der Visumpflicht eine Ordnungswidrigkeit, die derzeit mit einer Geldstrafe von 105 bis 209 US-Dollar (50,000 bis 100,000 AMD) geahndet wird.

Strafen (Bußgelder) für Visumüberschreitungen in Armenien (zum Vergrößern anklicken)

Botschaften

Derzeit hat Armenien 22 Botschaften in Europa, 1 Botschaft in Afrika, 13 Botschaften in Asien und 5 Botschaften in Amerika. 


Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert es, ein Visum zu bekommen?

In meinem Land gibt es keine armenische Botschaft. Was kann ich machen?

Wie kann ich ein Einladungsschreiben aus Armenien erhalten?

Was passiert, wenn ich mein Visum überschreite?

Brauche ich eine Arbeitserlaubnis, um in Armenien zu arbeiten?

Mein Reisepass läuft bald ab. Werde ich Probleme bei der Einreise nach Armenien haben?

Wie viel Bargeld darf ich nach Armenien mitnehmen?

Muss ich einen Impfnachweis vorlegen?

Wie erhalte ich eine Aufenthaltserlaubnis (TRP oder PR)?

Wie bekomme ich einen armenischen Pass?

Wir würden gerne Ihre Meinung hören. Wenn Sie der Meinung sind, dass wir wertvolle Informationen und Unterstützung bereitgestellt haben oder uns Feedback hinterlassen möchten, tun Sie dies bitte unten. Wenn Sie Bedenken haben, rufen Sie uns noch heute unter +374.99.00.11.67 an.

Vielen Dank, dass Sie uns helfen, uns zu verbessern.

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Nerses Isajanyan

Rechtsanwalt

LL.M. Georgetown Universität

New Yorker Bar | Anwaltskammer Armenien

Wir sind ein Team zugelassener Einwanderungsanwälte mit Sitz in Armenien. Unser vorrangiges Ziel ist es, unseren Kunden einen qualitativ hochwertigen Service zu einem überzeugenden Preis zu bieten, der dabei hilft, Risiken zu managen, regulatorische Probleme zu überwinden und ihre persönlichen und geschäftlichen Ziele voranzutreiben. Wir kombinieren lokale Erfahrung mit internationaler Expertise, um qualitativ hochwertige Rechtsberatung zeitnah, effektiv und effizient anzubieten. 


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