[E-Mail geschützt] | +374.99.00.11.67 | WhatsApp | Skype | Viber | Telegramm
Sicherheitsinteressen an Marken in Armenien
Anerkennung von Sicherheitsinteressen: Das armenische Recht erkennt Sicherheitsinteressen, auch Sicherheitenrechte genannt, an Marken an. Das bedeutet, dass Markenrechte oder Markenanmeldungen als Sicherheit für eine finanzielle Verpflichtung oder ein Darlehen dienen können.
Voraussetzung für eine schriftliche Vereinbarung: Um ein Sicherungsrecht an einer Marke zu begründen, ist eine schriftliche, von den Beteiligten unterzeichnete Vereinbarung erforderlich. In dieser Vereinbarung sollten Einzelheiten wie die Art des Sicherungsrechts, die Höhe des Sicherungsrechts und der Zeitrahmen für die Erfüllung der zugrunde liegenden Verpflichtung klar festgelegt werden. Eine zusätzliche notarielle Beurkundungspflicht besteht nicht.
Aufnahme mit AIPA: Obwohl dies für die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der Sicherheitsrechte nicht zwingend erforderlich ist, können Sicherheitsinteressen auf Anfrage einer der Parteien bei der Armenian Intellectual Property Agency (AIPA) erfasst werden. Die Eintragung des Sicherungsrechts bei der AIPA dient der Offenlegung gegenüber Dritten und bietet demjenigen, der sich auf dieses Sicherungsrecht beruft, zusätzlichen Schutz.
Durchsetzbarkeit: Gerade im Umgang mit Dritten ist die ordnungsgemäße Dokumentation und Aufzeichnung von Sicherungsinteressen für deren Durchsetzbarkeit unerlässlich. Es trägt zur Festlegung der Priorität bei und stellt sicher, dass die Sicherheitsinteressen rechtlich anerkannt werden.
Bitte beachten Sie, dass alle geistigen Eigentums- und Eigentumsrechte für diesen Inhalt Vardanyan & Partners gehören und alle Rechte vorbehalten sind.
Armenien ist eine faszinierende Nation mit einer reichen Geschichte und einer vielversprechenden Zukunft. Unser Unternehmen engagiert sich mit ganzem Herzen für die Unterstützung von Einzelpersonen und Unternehmen, die das Potenzial Armeniens erkennen und bereit sind, zu seinem anhaltenden Erfolg beizutragen.
Wir sind davon überzeugt, dass diese Website Ihnen als wertvolle Ressource bei der Sammlung der benötigten Informationen dienen wird. Sollten Sie Fragen haben oder weitere Hilfe benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können uns ganz einfach über verschiedene Kanäle kontaktieren, z. B. indem Sie das Formular auf unserer Website ausfüllen oder uns direkt eine E-Mail senden an [E-Mail geschützt] , oder kontaktieren Sie uns per Telefon oder über beliebte Messaging-Apps wie WhatsApp, Viber, Telegram und Skype unter +374.99.00.11.67. Wir stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
Nerses Isajanyan
Managing Attorney
LL.M. Georgetown University, zugelassen in Armenien (Lizenznr. 903) und New York (Lizenznr. 5148945)
Über uns
Vardanyan & Partners ist eine renommierte Anwaltskanzlei mit Sitz in Eriwan, Armenien, die seit ihrer Gründung im Jahr 2012 hervorragende Rechtsdienstleistungen anbietet. Unser Team aus lokal zugelassenen, englischsprachigen Anwälten ist auf Einwanderungs-, Gründungs- und Compliance-Angelegenheiten spezialisiert und stellt sicher, dass Mandanten dies tun erhalten Sie fachkundige Rechtsberatung. Wir sind bestrebt, über die neuesten Gesetzes- und Verordnungsänderungen auf dem Laufenden zu bleiben und sicherzustellen, dass unsere Kunden die relevanteste und genaueste Beratung erhalten. Bei Vardanyan & Partners legen wir großen Wert auf Ehrlichkeit, Transparenz und Kundenbetreuung.

