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Sicherheitsinteressen an Marken in Armenien

  • Anerkennung von Sicherheitsinteressen: Das armenische Recht erkennt Sicherheitsinteressen, auch Sicherheitenrechte genannt, an Marken an. Das bedeutet, dass Markenrechte oder Markenanmeldungen als Sicherheit für eine finanzielle Verpflichtung oder ein Darlehen dienen können.

  • Voraussetzung für eine schriftliche Vereinbarung: Um ein Sicherungsrecht an einer Marke zu begründen, ist eine schriftliche, von den Beteiligten unterzeichnete Vereinbarung erforderlich. In dieser Vereinbarung sollten Einzelheiten wie die Art des Sicherungsrechts, die Höhe des Sicherungsrechts und der Zeitrahmen für die Erfüllung der zugrunde liegenden Verpflichtung klar festgelegt werden. Eine zusätzliche notarielle Beurkundungspflicht besteht nicht.

  • Aufnahme mit AIPA: Obwohl dies für die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der Sicherheitsrechte nicht zwingend erforderlich ist, können Sicherheitsinteressen auf Anfrage einer der Parteien bei der Armenian Intellectual Property Agency (AIPA) erfasst werden. Die Eintragung des Sicherungsrechts bei der AIPA dient der Offenlegung gegenüber Dritten und bietet demjenigen, der sich auf dieses Sicherungsrecht beruft, zusätzlichen Schutz.

  • Durchsetzbarkeit: Gerade im Umgang mit Dritten ist die ordnungsgemäße Dokumentation und Aufzeichnung von Sicherungsinteressen für deren Durchsetzbarkeit unerlässlich. Es trägt zur Festlegung der Priorität bei und stellt sicher, dass die Sicherheitsinteressen rechtlich anerkannt werden.


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Armenien ist eine faszinierende Nation mit einer reichen Geschichte und einer vielversprechenden Zukunft. Unsere Firma engagiert sich von ganzem Herzen für die Unterstützung von Einzelpersonen und Unternehmen, die das Potenzial Armeniens erkennen und bestrebt sind, zu seinem anhaltenden Erfolg beizutragen.

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Nerses Isajanyan
Geschäftsführender Anwalt
LL.M. Georgetown University, zugelassen zum Praktizieren in Armenien (Lizenz Nr. 903) und New York (Lizenz Nr. 5148945)

Über uns

Vardanyan & Partners ist eine renommierte Anwaltskanzlei mit Sitz in Eriwan, Armenien, die seit ihrer Gründung im Jahr 2012 hervorragende juristische Dienstleistungen anbietet. Unser Team aus lokal zugelassenen, englischsprachigen Anwälten ist auf Einwanderungs-, Gründungs- und Compliance-Angelegenheiten spezialisiert und stellt sicher, dass Kunden fachkundige Rechtsberatung erhalten. Wir sind bestrebt, über die neuesten Änderungen der Gesetze und Vorschriften auf dem Laufenden zu bleiben und sicherzustellen, dass unsere Kunden die relevanteste und genaueste Beratung erhalten. Bei Vardanyan & Partners legen wir großen Wert auf Ehrlichkeit, Transparenz und Kundenbetreuung. 

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