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Wir stehen für die Einleitung einer Klage wegen Markenverletzung in Armenien ein

In Armenien hängt die Befugnis zur Erhebung einer Markenverletzungsklage von den spezifischen Umständen und beteiligten Parteien ab:

  1. Markeninhaber: Der Inhaber der verletzten Marke (oder der Anmelder der Marke) ist befugt, eine Klage wegen Markenverletzung einzureichen.

  2. Lizenznehmer: Lizenznehmer können eine Verletzungsklage erheben, ihre Möglichkeiten hierzu hängen jedoch in der Regel von den Bedingungen der Lizenzvereinbarung ab. In den meisten Fällen benötigen Lizenznehmer für die Einleitung solcher Maßnahmen die Zustimmung des Markeninhabers. Sofern die Lizenzvereinbarung dies zulässt, können Lizenznehmer jedoch unabhängig vorgehen. Insbesondere Exklusivlizenznehmer können eigenständig vorgehen, wenn der Markeninhaber nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt einer Aufforderung des Lizenznehmers tätig wird.

  3. Intervention: Lizenznehmer haben außerdem die Möglichkeit, sich einer Klage des Markeninhabers anzuschließen, um ihren eigenen Schaden geltend zu machen. Für diesen Eingriff ist keine Zustimmung des Markeninhabers erforderlich.

  4. Nichtigkeitsklage: Eine Nichtigkeitsklage gegen eine Marke kann nicht nur der Inhaber einer zum Verwechseln ähnlichen älteren Marke, sondern praktisch jede Person einreichen.

  5. Strafverfahren: In Strafverfahren im Zusammenhang mit Markenverletzungen haben der Markeninhaber, die Lizenznehmer und andere interessierte Parteien alle die Befugnis, eine Beschwerde einzureichen.


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Armenien ist eine faszinierende Nation mit einer reichen Geschichte und einer vielversprechenden Zukunft. Unser Unternehmen engagiert sich mit ganzem Herzen für die Unterstützung von Einzelpersonen und Unternehmen, die das Potenzial Armeniens erkennen und bereit sind, zu seinem anhaltenden Erfolg beizutragen.

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Nerses Isajanyan
Managing Attorney
LL.M. Georgetown University, zugelassen in Armenien (Lizenznr. 903) und New York (Lizenznr. 5148945)

Über uns

Vardanyan & Partners ist eine renommierte Anwaltskanzlei mit Sitz in Eriwan, Armenien, die seit ihrer Gründung im Jahr 2012 hervorragende Rechtsdienstleistungen anbietet. Unser Team aus lokal zugelassenen, englischsprachigen Anwälten ist auf Einwanderungs-, Gründungs- und Compliance-Angelegenheiten spezialisiert und stellt sicher, dass Mandanten dies tun erhalten Sie fachkundige Rechtsberatung. Wir sind bestrebt, über die neuesten Gesetzes- und Verordnungsänderungen auf dem Laufenden zu bleiben und sicherzustellen, dass unsere Kunden die relevanteste und genaueste Beratung erhalten. Bei Vardanyan & Partners legen wir großen Wert auf Ehrlichkeit, Transparenz und Kundenbetreuung. 

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