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Wir stehen für die Einleitung einer Klage wegen Markenverletzung in Armenien ein

In Armenien hängt die Befugnis zur Erhebung einer Markenverletzungsklage von den spezifischen Umständen und beteiligten Parteien ab:

  1. Markeninhaber: Der Inhaber der verletzten Marke (oder der Anmelder der Marke) ist berechtigt, eine Markenverletzungsklage zu erheben.

  2. Lizenznehmer: Lizenznehmer können eine Klage wegen Markenrechtsverletzung einreichen, ihre Möglichkeiten hierzu hängen jedoch in der Regel von den Bedingungen des Lizenzvertrags ab. In den meisten Fällen benötigen Lizenznehmer die Zustimmung des Markeninhabers, um solche Schritte einzuleiten. Sofern der Lizenzvertrag dies zulässt, können Lizenznehmer jedoch auch selbstständig vorgehen. Insbesondere Exklusivlizenznehmer können selbstständig handeln, wenn der Markeninhaber nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt einer entsprechenden Aufforderung des Lizenznehmers tätig wird.

  3. Intervention: Lizenznehmer haben außerdem die Möglichkeit, sich einer vom Markeninhaber angestrengten Klage anzuschließen, um eigene Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Diese Intervention bedarf keiner Zustimmung des Markeninhabers.

  4. Nichtigkeitsklage: Eine Nichtigkeitsklage gegen eine Marke kann nicht nur vom Inhaber einer verwechslungsähnlichen älteren Marke, sondern praktisch von jeder Person eingeleitet werden.

  5. Strafverfahren: In Strafverfahren im Zusammenhang mit Markenrechtsverletzungen sind sowohl der Markeninhaber als auch Lizenznehmer und andere Beteiligte berechtigt, Anzeige zu erstatten.


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Armenien ist eine faszinierende Nation mit einer reichen Geschichte und einer vielversprechenden Zukunft. Unser Unternehmen engagiert sich mit ganzem Herzen für die Unterstützung von Einzelpersonen und Unternehmen, die das Potenzial Armeniens erkennen und bereit sind, zu seinem anhaltenden Erfolg beizutragen.

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Nerses Isajanyan
Managing Attorney
LL.M. Georgetown University, zugelassen in Armenien (Lizenznr. 903) und New York (Lizenznr. 5148945)

Über uns

Vardanyan & Partners ist eine renommierte Anwaltskanzlei mit Sitz in Eriwan, Armenien, die seit ihrer Gründung im Jahr 2012 hervorragende Rechtsdienstleistungen anbietet. Unser Team aus lokal zugelassenen, englischsprachigen Anwälten ist auf Einwanderungs-, Gründungs- und Compliance-Angelegenheiten spezialisiert und stellt sicher, dass Mandanten dies tun erhalten Sie fachkundige Rechtsberatung. Wir sind bestrebt, über die neuesten Gesetzes- und Verordnungsänderungen auf dem Laufenden zu bleiben und sicherzustellen, dass unsere Kunden die relevanteste und genaueste Beratung erhalten. Bei Vardanyan & Partners legen wir großen Wert auf Ehrlichkeit, Transparenz und Kundenbetreuung. 

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