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Einspruch Dritter gegen die Markenregistrierung in Armenien

  • Veröffentlichung und Widerspruchsfrist: Nach Annahme einer Markenanmeldung wird diese im Amtsblatt für eine zweimonatige Widerspruchsfrist veröffentlicht. Innerhalb dieser Frist können Interessierte Widerspruch gegen die Eintragung der Marke einlegen. Die Veröffentlichung ist online auf der Website der armenischen Agentur für geistiges Eigentum abrufbar.

  • Widerspruchsgründe: Der häufigste Widerspruchsgrund gegen eine Markenanmeldung in Armenien sind ältere Rechte. Dies umfasst Fälle, in denen der Widersprechende eine ältere Marke besitzt, die er für identisch oder ähnlich zur Marke des Anmelders hält. Ein Widerspruch kann auch auf bereits angemeldeten oder eingetragenen Marken, einer älteren bekannten Marke, geografischen Angaben oder einem anderen älteren, im Geschäftsverkehr verwendeten Zeichen beruhen.

  • Widerspruchsverfahren: Wenn ein Widersprechender eine Marke anfechten möchte, leitet er das Verfahren durch Einreichung einer Widerspruchserklärung ein. Für diese Einreichung fällt in der Regel eine Gebühr von etwa 25 US-Dollar an. Das Widerspruchsverfahren umfasst ein bis zwei Schriftsätze der Parteien, bevor die armenische Behörde für geistiges Eigentum über den Widerspruch entscheidet.

  • Anfechtung eingetragener Marken: Auch nach der Eintragung einer Marke kann diese gerichtlich angefochten werden. Dies geschieht durch Nichtigkeits- und Löschungsverfahren. Jeder kann einen Löschungsantrag wegen Nichtbenutzung stellen, wenn die eingetragene Marke innerhalb von fünf Jahren nach ihrer Eintragung nicht wirksam benutzt wurde. Darüber hinaus kann die Eintragung einer Marke auf Antrag wegen Nichtigkeit aus absoluten Gründen (z. B. wenn die Marke beschreibend und nicht unterscheidungskräftig ist) für ungültig erklärt werden. In Armenien wird ein Löschungs- oder Nichtigkeitsverfahren vor einem ordentlichen Gericht in der Sache verhandelt. Gegen das Urteil kann Berufung beim Berufungsgericht eingelegt werden.


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Nerses Isajanyan
Managing Attorney
LL.M. Georgetown University, zugelassen in Armenien (Lizenznr. 903) und New York (Lizenznr. 5148945)

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Vardanyan & Partners ist eine renommierte Anwaltskanzlei mit Sitz in Eriwan, Armenien, die seit ihrer Gründung im Jahr 2012 hervorragende Rechtsdienstleistungen anbietet. Unser Team aus lokal zugelassenen, englischsprachigen Anwälten ist auf Einwanderungs-, Gründungs- und Compliance-Angelegenheiten spezialisiert und stellt sicher, dass Mandanten dies tun erhalten Sie fachkundige Rechtsberatung. Wir sind bestrebt, über die neuesten Gesetzes- und Verordnungsänderungen auf dem Laufenden zu bleiben und sicherzustellen, dass unsere Kunden die relevanteste und genaueste Beratung erhalten. Bei Vardanyan & Partners legen wir großen Wert auf Ehrlichkeit, Transparenz und Kundenbetreuung. 

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