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Kosten für Markenrechtsstreitigkeiten in Armenien
Die mit Markenrechtsstreitigkeiten in Armenien verbundenen Kosten können je nach verschiedenen Faktoren variieren, darunter der Komplexität des Falles, der Notwendigkeit von Sachverständigengutachten, Übersetzungskosten und der Frage, ob einstweilige Verfügungen oder einstweilige Rechtsbehelfe beantragt werden. Hier finden Sie eine Übersicht über die typischen Kosten, die bei Markenrechtsstreitigkeiten in Armenien anfallen:
Anwaltskosten: Die Anwaltsgebühren für die Einreichung und Verfolgung einer Klage wegen Markenverletzung vor dem Gericht erster Instanz in Armenien können zwischen 2,000 und 5,000 US-Dollar liegen. Diese Gebühren können je nach Komplexität des Falles und dem gewählten Rechtsbeistand variieren. Bei Berufungsverfahren fallen oft geringere Anwaltskosten an, da der Gegenstand eingeschränkter sein kann.
Gerichtskosten: Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Streitwert und werden mit einem Satz von 2 % für Erstgerichte und 3 % für Berufungsgerichte berechnet. Diese Gebühren müssen dem Gericht vorgezogen werden und variieren je nach den konkreten Umständen des Falles.
Rückerstattung der Anwaltskosten: Am Ende eines Markenrechtsstreits kann das Gericht der obsiegenden Partei die Anwaltskosten zusprechen. Der erstattungsfähige Betrag ist jedoch in der Regel ein Prozentsatz der tatsächlich entstandenen Kosten und liegt oft zwischen 30 % und 50 % der Gesamtkosten.
Zusätzliche Kosten: Für Gutachten, Übersetzungsleistungen, Marketingberichte, Marktstudien und andere fallspezifische Anforderungen können zusätzliche Kosten anfallen.
Straftaten: Markenverletzungsfälle, die strafrechtlich verfolgt werden, können im Vergleich zu Zivilklagen mit geringeren Kosten verbunden sein, da staatliche Behörden Ermittlungen durchführen. Für verschiedene Aspekte des Falles kann jedoch dennoch Rechtsbeistand erforderlich sein.
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Nerses Isajanyan
Managing Attorney
LL.M. Georgetown University, zugelassen in Armenien (Lizenznr. 903) und New York (Lizenznr. 5148945)
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