Die armenischen Einwanderungsbehörden müssen objektive Kriterien befolgen, wenn sie entscheiden, ob Anträge auf ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis genehmigt oder abgelehnt werden. Die Bewertung bestimmter Beweise ist jedoch zwangsläufig subjektiv. Der Antrag kann insbesondere dann abgelehnt werden, wenn der Antragsteller falsche Angaben zu seiner Person gemacht hat, erforderliche Dokumente nicht vorgelegt hat oder wenn den Einwanderungsbehörden bekannt ist, dass der Antragsteller zu anderen als den angegebenen Zwecken nach Armenien eingereist ist. Gegen Entscheidungen der Einwanderungsbehörden kann vor Gericht Berufung eingelegt werden.

