- Ab dem 1. Juli 2025 können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Armenien Arbeitsverträge digital abschließen; ab dem 1. Januar 2026 wird dies über die Plattform des Staatlichen Einnahmenkomitees (SRC) verpflichtend.
- Arbeitgeber müssen sich im SRC-System registrieren, qualifizierte elektronische Signaturen verwenden und die Standardvertragsfelder online ausfüllen; unterzeichnete Verträge werden automatisch an die Steuer-/Sozialmeldung übermittelt.
- Armenische Mitarbeiter unterschreiben mit nationalen „Yes em“-ID-E-Signaturen; ausländische Mitarbeiter nutzen den Zugang über ihre Steueridentifikationsnummer und zugelassene qualifizierte E-Signatur-Tools.
- Bei Nichteinhaltung drohen Sanktionen, darunter Geldstrafen bei wiederholten Verstößen (z. B. 50,000 AMD) und Streitigkeiten über die Gültigkeit des Vertrags.
- Jetzt starten: Registrieren, elektronische Signaturen beschaffen, Vorlagen überarbeiten, Gehaltsabrechnung/HRIS integrieren, Personalabteilung schulen und Einwilligung und Datenverarbeitung formalisieren.
Digitale Arbeitsverträge in Armenien werden von einer Option zu einer Pflicht. Für KMU bedeutet dies sowohl eine Frist zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben als auch die Chance, Einstellung, Lohnabrechnung und Steuererklärung über eine zentrale Regierungsplattform zu optimieren. Eine frühzeitige Vorbereitung im Jahr 2025 beugt Hektik in letzter Minute vor und reduziert Risiken im Jahr 2026.
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Erfahren Sie mehr über Investitionen in ArmenienInhaltsverzeichnis
- Zeitplan und gesetzliche Frist (freiwillig ab 1. Juli 2025; verpflichtend ab 1. Januar 2026)
- So funktioniert die einheitliche digitale Arbeitsvertragsplattform der SRC (Registrierung, Standardfelder, Einreichung)
- Qualifizierte elektronische Signaturen und Anmeldeverfahren für armenische und ausländische Mitarbeiter
- Sofortige Checkliste für KMU: Registrierung im SRC, Einholung elektronischer Unterschriften, Aktualisierung von Vorlagen und Schulung der Personalabteilung
Zeitplan und gesetzliche Frist (Freiwillig ab 1. Juli 2025; Obligatorisch ab 1. Januar 2026)
Armenien hat mit der schrittweisen Einführung digitaler Arbeitsverträge begonnen:
| Datum | Anforderung |
|---|---|
| 1 Juli 2025 | Freiwillige Nutzung des SRC-E-Vertragssystems durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer. |
| 1 Januar 2026 | Obligatorischer Abschluss und Verwaltung neuer Arbeitsverträge über die staatliche Plattform. |
| aktionen | Wiederholte Verstöße gegen die E-Vertragspflicht können Geldbußen nach sich ziehen (z. B. 50,000 AMD). |
Diese Reform verknüpft Arbeitsverträge mit der Steuerregistrierung, um Schattenwirtschaft einzudämmen und die Kontrolle zu erleichtern. Bei der Unterzeichnung eines digitalen Vertrags werden die Daten automatisch an die Steuerbehörden übermittelt, was die Überwachung der Steuerehrlichkeit verstärkt.
So funktioniert die einheitliche digitale Arbeitsvertragsplattform von SRC (Registrierung, Standardfelder, Einreichung)
Anmeldung
Arbeitgeber nutzen das elektronische Meldesystem der SRC, um auf das einheitliche Vertragsmodul zuzugreifen. Unternehmen authentifizieren sich im SRC-Portal, das die Funktionen für Einstellung, Steuern und Sozialberichterstattung in einer zentralen Umgebung bündelt.
Standardfelder
Die Plattform bietet ein strukturiertes elektronisches Vertragsformular. Arbeitgeber tragen die erforderlichen Daten wie Identität, Position, Gehalt, Arbeitszeit, Eintrittsdatum und weitere Kernbedingungen des Mitarbeiters direkt im Portal ein, wodurch die Inhalte standardisiert und der Papieraufwand reduziert wird.
Einreichung und automatische Berichterstattung
Sobald das Formular ausgefüllt ist, unterschreiben beide Parteien elektronisch, und der Arbeitgeber übermittelt den Vertrag an das SRC-System. Mit der Übermittlung wird das Arbeitsverhältnis automatisch bei den Steuerbehörden registriert, was dazu beiträgt, illegale Beschäftigung zu verhindern und den Verwaltungsaufwand für Lohn- und Sozialversicherungsbeiträge zu reduzieren.
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Unsere Dienstleistungen entdeckenQualifizierte elektronische Signaturen und Anmeldeverfahren für armenische und ausländische Mitarbeiter
Für die Unterzeichnung ist eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) erforderlich, die vom staatlichen System anerkannt wird.
Armenische Staatsangehörige: Melden Sie sich über Ihre nationale digitale „Yes em“-ID an und unterschreiben Sie mit Ihren Ausweis- oder mobilen E-Signatur-Anmeldeinformationen, die mit dem SRC-System kompatibel sind.
Ausländische Mitarbeiter: Der Zugang erfolgt über einen Steuerzahleridentifizierungspfad; Ausländer verwenden zugelassene QES-Tools (z. B. CoSign), die die Plattform für die Online-Abwicklung von Verträgen akzeptiert.
Bei verteilten Teams können neue Mitarbeiter das Onboarding vollständig online abschließen, sofern die elektronische Signatur beider Parteien dem QES-Standard der Plattform entspricht. Wenn Sie Mitarbeiter mit Wohnsitz außerhalb Ihres Wohnsitzlandes einstellen, stellen Sie sicher, dass deren Visa-/Aufenthalts- und Steuerstatus mit Ihrem Einstellungsplan übereinstimmt; siehe hierzu die entsprechenden Hinweise. Visa und Aufenthaltsgenehmigungen für Armenienund die Lohn-/Steuerregeln für Steuern in Armenien.
Sofortige Checkliste für KMU: Registrierung im SRC, Einholung elektronischer Unterschriften, Aktualisierung von Vorlagen und Schulung der Personalabteilung
Da die verpflichtende digitale Vertragsgestaltung in weniger als einem Jahr in Kraft tritt, sollten KMU ein strukturiertes Implementierungsprogramm starten.
Kurze Compliance-Checkliste
- Registrieren Sie Ihr Unternehmen und Ihre Personalabteilung im elektronischen Meldesystem der SRC und ermöglichen Sie den Zugriff auf das Modul für Arbeitsverträge.
- Beschaffen Sie qualifizierte elektronische Signaturen für die Zeichnungsberechtigten und stellen Sie sicher, dass die Mitarbeiter (einschließlich Ausländer) über kompatible QES-Zugangsdaten und Anmeldemethoden verfügen.
- Überarbeiten Sie die Vorlagen für Arbeitsverträge, sodass sie mit den Feldern des SRC-Formulars übereinstimmen, und fügen Sie die Unternehmensrichtlinien (Handbücher, Vertraulichkeitsrichtlinien, Richtlinien zum geistigen Eigentum) in digitaler Form bei.
- Richten Sie die HR-/Gehaltsabrechnungssysteme so aus, dass Einstellungen, Gehaltsänderungen und Kündigungen dem SRC-Datensatz entsprechen und somit eine automatische Synchronisierung der Steuer-/Sozialmeldungen gewährleistet ist.
- Schulen Sie die Personalabteilung und die Führungskräfte im Umgang mit dem E-Vertrags-Workflow, rollenbasierter Zugriffskontrolle und der Behebung häufiger Probleme bei der elektronischen Signatur.
- Aktualisierung der Einwilligungs-, Datenschutz- und Datenverarbeitungshinweise, um die Nutzung staatlicher Systeme und QES widerzuspiegeln; Erfassung der rechtmäßigen Einwilligung der Mitarbeiter innerhalb des Plattformprozesses.
- Um nach dem 1. Januar 2026 eine Einstellung außerhalb der Plattform zu vermeiden und das Risiko von Durchsetzungsmaßnahmen zu minimieren (bei wiederholten Verstößen können Geldstrafen verhängt werden), müssen interne Kontrollmechanismen eingerichtet werden.
So bewerben Sie sich (Schritt für Schritt)
- Bitte prüfen Sie, ob Ihre Unternehmensdaten bei der SRC aktuell sind und ob Ihr Unternehmen für den elektronischen Meldezugang aktiviert ist.
- Benennen Sie autorisierte Unterzeichner und holen Sie deren QES ein; ordnen Sie zu, welche HR-Benutzer Portalrollen und -berechtigungen benötigen.
- Sammeln Sie QES- oder kompatible Anmeldeinformationen für Mitarbeiter (armenische und ausländische) und testen Sie die Anmelde-/Signaturvorgänge, gegebenenfalls auch die Remote-Ausführung.
- Erstellen Sie Ihre Vertragsvorlagen anhand der Pflichtfelder des SRC-Formulars neu; bereiten Sie Anhänge (z. B. Stellenbeschreibungen, Richtlinien) für die digitale Anhänge vor.
- Integration von HRIS/Gehaltsabrechnung, um SRC-Vertragsdaten und Gültigkeitsdaten für Gehalts-/Leistungsänderungen und Kündigungen abzubilden.
- Führen Sie während der freiwilligen Übergangsphase (ab dem 1. Juli 2025) Pilot-Einstellungen oder -Änderungen im SRC-System durch, um die internen Standardarbeitsanweisungen vor dem Mandat im Jahr 2026 zu optimieren.
- Erstellen Sie für jeden Onboarding- und Offboarding-Prozess eine Checkliste zur Einhaltung der Vorschriften, um sicherzustellen, dass alle Aktionen auf der Plattform erfolgen und mit QES unterzeichnet werden.
Warum frühzeitig handeln? Das System soll die Durchsetzung der Gesetze gegen informelle Beschäftigung verstärken. Die armenische Arbeitsaufsicht ist aktiv: Tausende Anfragen und Beschwerden wurden registriert; aktuelle Daten belegen 7,824 Anrufe bei der Hotline und 864 formelle Beschwerden, was die genaue Überprüfung der Arbeitspraktiken unterstreicht. Eine frühzeitige Einführung verringert das Risiko von Streitigkeiten über die Gültigkeit von Arbeitsverträgen und von Verwaltungsstrafen im Hinblick auf die bevorstehende Frist 2026.
Wenn Sie Geschäftstätigkeiten aufbauen oder erweitern, stimmen Sie diesen Übergang mit den umfassenderen Unternehmensstrukturen und Compliance-Prozessen ab: siehe Unternehmensregistrierung in Armenien, Steuern in Armenien und Investitionen in Armenien.
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Digitale Arbeitsverträge werden in Armenien ab dem 1. Januar 2026 verpflichtend. KMU sollten sich bis 2025 auf der SRC-Plattform registrieren, QES für die Unterzeichner beschaffen, Vorlagen anpassen, die Lohnabrechnung integrieren und ihre Personalabteilung schulen. Dies gewährleistet die Einhaltung der Arbeitsgesetze, einen reibungslosen Start und weniger Streitigkeiten nach Inkrafttreten der Verpflichtung. Für maßgeschneiderte Unterstützung – Aktualisierungen der Richtlinien, Vertragsprüfungen und die vollständige Implementierung –unser Team zu kontaktieren..
Häufig gestellte Fragen: Digitale Arbeitsverträge in Armenien
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