Kleinstunternehmen in Armenien: Wer ist berechtigt, wie beantragt man etwas und welche Unterlagen müssen monatlich eingereicht werden?

Ein Kleinunternehmer in Armenien reflektiert über Steuerformulare und Geschäftsdokumente.
Armenische Kleinstunternehmenssteuer: Anspruchsberechtigung und Steuererklärung 2025
  • Das armenische Mikrounternehmensregime ermöglicht es qualifizierten Kleinunternehmern, innerhalb gesetzlicher Grenzen 0 % Gewinnsteuer, Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer auf ihre Geschäftstätigkeit zu zahlen, wobei lediglich minimale feste Lohnsteuerverpflichtungen anfallen, wenn Mitarbeiter eingestellt werden.
  • Sie erfüllen die Voraussetzungen im Allgemeinen, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr über alle Geschäftsbereiche hinweg 24,000,000 AMD nicht überstieg.
  • Bestimmte Branchen sind ausgeschlossen (z. B. Banken, Versicherungen, Investmentfirmen, Notare, viele freiberufliche Dienstleistungen). Auch der Einzelhandel in Jerewaner Einkaufszentren und auf Messen ist nicht zugelassen.
  • Den Antrag stellen Sie, indem Sie die offizielle Erklärung online bei der Steuerbehörde einreichen: Neugründungen innerhalb von 20 Tagen nach der Registrierung; bestehende Unternehmen bis zum 20. Februar eines jeden Jahres.
  • Zu den laufenden Aufgaben gehören ein jährlicher Umsatzbericht (bis zum 1. Februar) und monatliche Lohnabrechnungen, falls Sie Angestellte haben, sowie die Ausstellung von Kundenquittungen über registrierte Kassensysteme beim Verkauf an die Öffentlichkeit.

Armeniens Mikrofinanzierungsregelung bietet Kleinunternehmern eine effiziente und unkomplizierte Möglichkeit, formal und nahezu steuerfrei zu agieren, sofern der Umsatz nicht überschritten und ausgeschlossene Aktivitäten vermieden werden. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie die Voraussetzungen prüfen, sich beim Finanzamt registrieren und die monatlichen und jährlichen Auflagen erfüllen, damit Sie sich auf Ihr Wachstum konzentrieren können.

Was Armeniens Mikrofinanzierungsregime ist und warum es wichtig ist

Das armenische Kleinstunternehmen-Regime ist ein vereinfachtes Steuersystem für Kleinstunternehmer. Berechtigte Steuerzahler sind von der Körperschaftsteuer, der Mehrwertsteuer und der Umsatzsteuer auf ihre Kleinstunternehmenstätigkeit befreit. Dadurch reduziert sich die Steuerbelastung auf 0 % und die Steuerpflicht erheblich. Bei Angestellten fällt im Rahmen dieses Regimes eine geringe, feste Einkommensteuer von 5,000 AMD pro Mitarbeiter und Monat an.

Für viele Gründer, Freiberufler und Familienunternehmen ist dies der kostengünstigste Weg, ein Unternehmen in Armenien zu gründen und zu testen. Sollte Ihr Unternehmen später die Umsatzschwelle überschreiten, können Sie mit den entsprechenden Meldungen und Unterlagen gemäß Steuergesetzbuch in das reguläre Umsatzsteuer- oder Mehrwertsteuersystem wechseln.

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Wer ist berechtigt: Umsatzgrenzen, rechtliche Formulare und Fristen für die Registrierung

Das zentrale Kriterium ist der Umsatz. Um als Kleinstunternehmen zu gelten, darf Ihr Umsatz aus allen Geschäftstätigkeiten im Vorjahr 24,000,000 AMD nicht übersteigen. Diese Obergrenze von 24 Millionen ist die gesetzliche Schwelle, die zur Feststellung der Anspruchsberechtigung herangezogen wird.

In der Praxis bedeutet dies:

  • Wenn Ihr Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr unter 24 Millionen AMD lag, können Sie für das laufende Jahr die Option „Kleinstunternehmen“ wählen, indem Sie die erforderliche Erklärung fristgerecht einreichen.
  • Übersteigen Ihre Umsätze die Obergrenze, fallen Sie nicht unter die Regelungen für Kleinstunternehmen und müssen die im Steuergesetzbuch vorgeschriebenen Standardregelungen anwenden (z. B. Umsatzsteuer- oder Mehrwertsteuervorschriften, sofern zutreffend).

Kurze Checkliste zur Feststellung der Berechtigung

  • Der Umsatz des Vorjahres darf AMD 24,000,000 nicht übersteigen.
  • Ihre Aktivität steht nicht auf der Ausschlussliste (siehe unten).
  • Sie können die Opt-in-Erklärung bis zum Stichtag einreichen.

Sie denken darüber nach, Ihr Kleinstunternehmen auszubauen oder sich auf Wachstum zu strukturieren? Sehen Sie sich unsere Überblick über die Steuern in Armenien und wie sie sich im Vergleich zwischen verschiedenen Regimen darstellen.

Rechtliche Formulare und Fristen für die Anmeldung

Das Steuergesetz erlaubt es „Kleinstunternehmen“, die die Umsatz- und Tätigkeitskriterien erfüllen, diese Regelung zu nutzen; sowohl Einzelunternehmer als auch Organisationen können Kleinstunternehmen als Steuerzahler sein, sofern die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind.

Die Zeitvorgaben sind strikt:

  • Neu registrierte Unternehmen müssen die Erklärung für Kleinstunternehmen innerhalb von 20 Tagen nach der staatlichen Registrierung einreichen, um die Regelung von Anfang an nutzen zu können.
  • Bestehende Unternehmen müssen ihren Status jedes Jahr erneuern, indem sie die Erklärung bis zum 20. Februar einreichen.

Wenn Sie sich noch für ein Fahrzeug entscheiden (Einzelhandelsfahrzeug oder GmbH) oder Hilfe bei der staatlichen Zulassung benötigen, lesen Sie unseren Leitfaden. Unternehmensregistrierung in Armenien.

Welche Aktivitäten sind förderfähig – und auf welche häufigen Ausschlusskriterien sollte man achten?

Nicht alle Tätigkeiten können als Kleinstunternehmen eingestuft werden. Das Steuergesetzbuch schließt bestimmte Sektoren und Berufe aus, um den Fokus auf echte Kleinunternehmen zu richten. Zu den gängigen Ausnahmen gehören:

  • Finanzsektor: Banken, Kreditinstitute, Versicherungsgesellschaften und Investmentfirmen.
  • Regulierte notarielle oder ähnliche berufliche Tätigkeiten (z. B. Notare) und eine breite Palette professioneller Dienstleistungen wie Rechts-, Buchhaltungs-, Beratungs- und Ingenieurdienstleistungen.
  • Einzelhandel an bestimmten städtischen Standorten: Der Einzelhandel in Jerewaner Einkaufszentren oder auf Messen ist gemäß den Kleinstunternehmensregeln nicht förderfähig.

Da die Ausnahmen tätigkeitsbezogen sind, ist es wichtig, Ihre tatsächlichen Geschäftstätigkeiten mit der Liste im Steuergesetzbuch abzugleichen, bevor Sie einen Antrag stellen.

So bewerben Sie sich: Erforderliche Erklärung, Online-Einreichung und wichtige Fristen

Der Status als Kleinstunternehmen wird nicht automatisch gewährt. Sie müssen der Steuerbehörde eine formelle Erklärung im vorgegebenen Format einreichen, in der Regel über das Online-Portal des Finanzamts. Neu gegründete Unternehmen müssen die Erklärung innerhalb von 20 Tagen nach ihrer Registrierung einreichen; bestehende Unternehmen müssen dies jährlich bis zum 20. Februar tun.

So bewerben Sie sich (Schritt für Schritt)

  1. Registrieren Sie Ihr Unternehmen (IE oder Firma) und beantragen Sie eine Steueridentifikationsnummer, wenn Sie ein neuer Marktteilnehmer sind (Unternehmensregistrierung in Armenien).
  2. Prüfen Sie Ihre Vorjahresumsätze (oder die geplanten Umsätze bei einem neu eingeführten Produkt) und vergewissern Sie sich, dass Sie innerhalb der AMD-Obergrenze von 24,000,000 liegen und nicht in einem ausgeschlossenen Sektor tätig sind.
  3. Füllen Sie die Erklärung zum Kleinstunternehmensregime im genehmigten Format über das Online-System der Steuerbehörde aus.
  4. Die Erklärung muss bis zum gesetzlichen Stichtag eingereicht werden (innerhalb von 20 Tagen nach der Registrierung für neue Unternehmen; bis zum 20. Februar für bestehende Unternehmen).
  5. Richten Sie eine grundlegende Buchhaltung ein und, falls Sie an die Öffentlichkeit verkaufen, registrieren und konfigurieren Sie ein zugelassenes Kassensystem/eine zugelassene Methode zur Quittungsausstellung.

Online-Einreichung und wichtige Fristen

Die armenische Steuerbehörde akzeptiert Erklärungen und laufende Berichte von Kleinstunternehmen online in den vorgegebenen Formaten. Die Einhaltung der Stichtage ist unbedingt erforderlich: Bei Versäumnis wird für den betreffenden Zeitraum die reguläre Besteuerung angewendet.

Was Mit wem Sie Wenn die Funktion
Opt-in-Erklärung (Neugeschäft) Neu registrierte Unternehmen Innerhalb von 20 Tagen nach der staatlichen Registrierung
Jährliche Opt-in-/Verlängerungserklärung Bestehende Einheiten Bis zum 20. Februar eines jeden Jahres
Jahresumsatzbericht Steuerzahler von Kleinstunternehmen Bis zum 1. Februar (für das Vorjahr)
Monatliche Lohnabrechnungen Kleinstunternehmen mit Mitarbeitern Monatlich, gemäß gesetzlichem Zeitplan

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Laufende Einhaltung der Vorschriften: Jährliche Personalwechselberichte, Lohn- und Gehaltsabrechnungen und Kassenregeln

Auch bei einem Steuersatz von 0 % auf Gewinn, Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer im Rahmen der Kleinstunternehmensregelung müssen Sie einen vereinfachten Jahresumsatzbericht einreichen. Die Frist hierfür ist der 1. Februar für das vorangegangene Steuerjahr. Dieser Bericht bestätigt die tatsächlichen Umsätze und sichert die fortlaufende Anspruchsberechtigung.

Eine sorgfältige Buchführung – Ausstellung und Aufbewahrung von Rechnungen/Quittungen, Kontoauszügen und einfachen Verkaufslisten – hilft Ihnen, den Jahresumsatz zu ermitteln und Ihre Anspruchsberechtigung im Falle von Nachfragen nachzuweisen. Das Steuergesetz verankert die Regelung in einer objektiven Umsatzschwelle, daher ist die Dokumentation von entscheidender Bedeutung.

Lohnabrechnungsmeldungen und Quittungsausstellung/Kassenregeln

Die Einstellung von Mitarbeitern erfordert einige zusätzliche Schritte, bleibt aber im Grunde unkompliziert:

  • Fester PIT pro Mitarbeiter: Im Rahmen der Regelungen für Kleinstunternehmen fällt eine feste Lohnsteuer von 5,000 AMD pro Mitarbeiter und Monat an. Diese muss in den monatlichen Lohnabrechnungen angegeben werden.
  • Monatliche Gehaltsabrechnung: Lohnsteuererklärungen einreichen und die feste Lohnsteuer gemäß dem Zeitplan der Steuerbehörde abführen.
  • Quittungen und Kassenbelege: Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen an die Öffentlichkeit verkaufen, stellen Sie offizielle Quittungen über zugelassene Registrierkassen oder elektronische Quittungssysteme aus, die bei der Steuerbehörde registriert sind.
  • Besondere Veranstaltungsregeln: Der Einzelhandel in Jerewaner Einkaufszentren oder auf Messen ist vom Status als Kleinstunternehmen ausgenommen – planen Sie Ihre Vertriebskanäle entsprechend.

Was ändert sich, wenn Sie wachsen oder sich Ihre Aktivitäten ändern?

  • Wenn sich Ihr Geschäftsmodell in eine ausgeschlossene Tätigkeit wandelt, können Sie sich nicht mehr auf die Regelung für Kleinstunternehmen berufen und müssen die regulären Steuervorschriften gemäß der Steuerordnung anwenden.
  • Wenn Sie die Umsatzschwelle von 24,000,000 AMD überschreiten, fallen Sie nicht mehr unter die Kriterien für Kleinstunternehmen und müssen die für den betreffenden Zeitraum geltenden Standardregelungen gemäß der Steuerordnung befolgen.
  • Wenn Sie mit dem Überschreiten bestimmter Umsatzschwellen rechnen, vereinbaren Sie einen Termin zur Überprüfung, um den Übergang zur Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer zu planen und unnötige Steuernachzahlungen zu vermeiden. Weitere Informationen zur Wahl des passenden Steuersystems finden Sie hier: Steuern in Armenien und unsere praktischen Leitfäden zu Investitionen in Armenien.

Kleinstunternehmen vs. Standardregime (auf einen Blick)

Merkmal Mikrobusiness Standardregime
Gewinnsteuer / Mehrwertsteuer / Umsatzsteuer 0 % (befreit), sofern berechtigt Gilt gemäß Steuergesetzbuch
Mitarbeiter PIT Fester AMD-Betrag 5,000/Monat Allgemeine PIT-Regeln
Jährlicher Umsatzschwellenwert ≤ AMD 24,000,000 Nicht limitiert
Ausgeschlossene Aktivitäten Ja (z. B. Finanzwesen, viele Berufe) Nicht eingeschränkt

Fazit

Das armenische Mikrounternehmensregime ermöglicht es Ihnen, Ihr Kleinunternehmen effektiv von Gewinn-, Mehrwertsteuer- und Umsatzsteuer zu befreien. Der geringe Meldeaufwand und die planbaren Kosten machen es ideal für Gründer und Handwerker in der Frühphase. Um die Vorteile zu erhalten, prüfen Sie, ob Ihre Tätigkeit und Ihr Umsatz den Vorgaben entsprechen, registrieren Sie sich fristgerecht und halten Sie Ihre jährlichen und Lohnsteuererklärungen ein. Für individuelle Unterstützung bei der Registrierung Ihres Mikrounternehmens in Armenien und der Einrichtung des richtigen Meldekalenders von Anfang an, Kontakt aufnehmen.

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FAQ

Welche Umsatzobergrenze gilt für das armenische Kleinstunternehmensregime?

Bei einem Umsatz von 24,000,000 AMD im Vorjahr über alle Geschäftsbereiche hinweg liegt die Obergrenze für die Anspruchsberechtigung.

Welche Aktivitäten sind vom Status als Kleinstunternehmen ausgeschlossen?

Unter anderem sind Banken, Versicherungen, Investmentfirmen, Notare und viele Dienstleistungsunternehmen (z. B. Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Ingenieure) ausgeschlossen. Auch der Einzelhandel in Jerewaner Einkaufszentren und auf Messen ist nicht teilnahmeberechtigt.

Wie und wann beantrage ich den Status eines Kleinstunternehmens?

Reichen Sie die offizielle Erklärung über das Online-System der Steuerbehörde ein. Neu gegründete Unternehmen müssen den Antrag innerhalb von 20 Tagen nach ihrer Registrierung stellen; bestehende Unternehmen müssen ihn bis zum 20. Februar eines jeden Jahres einreichen.

Benötigen Kleinstunternehmen Registrierkassen?

Ja. Wenn Sie an Verbraucher verkaufen, müssen Sie offizielle Quittungen über zugelassene Registrierkassen oder elektronische Quittungssysteme ausstellen, die bei der Steuerbehörde registriert sind.

Was passiert, wenn ich die Umsatzschwelle überschreite?

Wenn Ihr Umsatz die gesetzliche Obergrenze überschreitet, fallen Sie nicht unter die Kriterien für Kleinstunternehmen und müssen die im Steuergesetzbuch vorgesehenen Standardregelungen anwenden (z. B. Umsatzsteuer- oder Mehrwertsteuervorschriften, sofern zutreffend).


Von Kunden aus 97 Ländern geschätzt.

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