Signifikant Änderungen sind geplant für das Gesetz über Staatsbürgerschaft und das Gesetz über die staatliche Abgabe, das darauf abzielt, den Antragsprozess zu verbessern und die Transparenz zu erhöhen. Zu den wichtigsten Änderungen gehören:
- Obligatorische Voranmeldung mit Unterlagen
Eine häufige Herausforderung im aktuellen Antragsverfahren besteht darin, dass die Beamten oft zusätzliche Dokumente oder Informationen anfordern, wenn die Antragsteller bereits bereit sind, ihre Anträge einzureichen, was zu Verzögerungen und zusätzlicher Komplexität führt. Die vorgeschlagenen Änderungen erfordern, dass die Antragsteller zunächst einen vorläufigen Online-Antrag mit allen Belegen einreichen. Sobald dieser vorläufige Antrag genehmigt ist, können die Antragsteller einen Termin vereinbaren und ihren Staatsbürgerschaftsantrag offiziell einreichen. - Verbesserte Online-Anwendungsunterstützung
Bewerbungen müssen weiterhin über das Migrations- und Staatsbürgerschaftsdienst Armeniens oder in den meisten Fällen über armenische Botschaften, werden die Änderungen ein teilweises Online-System einführen. Dieses System wird es Antragstellern ermöglichen, bei Bedarf zusätzliche Dokumente einzureichen und die allgemeine Kommunikation mit den Behörden zu verbessern, wodurch ein reibungsloseres Verfahren ermöglicht wird. - Erhöhung der Anmeldegebühren
Nach geltendem Recht beträgt die staatliche Gebühr für die Einreichung eines Staatsbürgerschaftsantrags 1,000 AMD (ca. 2,5 USD). Die Änderungen sehen eine Erhöhung dieser Gebühr auf 50,000 AMD (ca. 128 USD) vor. Diese staatliche Gebühr ist nicht erstattungsfähig, außer in Fällen, in denen der Antragsteller einen Betrag gezahlt hat, der die gesetzlich vorgeschriebene Gebühr übersteigt. - Aussetzungszeitraum für die Überprüfung der Bewerbungsinformationen
Die Änderungen führen eine festgelegte Aussetzungsfrist für Fälle ein, in denen zusätzliche Überprüfungen erforderlich sind. Wenn die Behörden den Verdacht haben, dass die bereitgestellten Informationen unvollständig oder ungenau sind oder weitere Überprüfungen bei anderen staatlichen Stellen erforderlich sind, kann die Bearbeitung des Antrags für einen Zeitraum von bis zu 60 Tagen ausgesetzt werden. Während die Standardbearbeitungszeit weiterhin 90 Werktage beträgt, könnte diese Aussetzungsfrist den Gesamtzeitraum unter diesen Umständen um bis zu zwei Monate verlängern. - Befreiung von staatlichen Gebühren für Flüchtlinge
Eine weitere Änderung sieht vor, dass Personen, denen in Armenien der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde, von der Zahlung der staatlichen Gebühr bei der Beantragung der armenischen Staatsbürgerschaft befreit werden.
Diese vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, einen vorhersehbareren Bewerbungsprozess mit verbesserter Unterstützung zu schaffen. Bewerber sollten sich jedoch auf möglicherweise längere Fristen und höhere Gebühren einstellen.

Hasmik Mirzoyan
Rechtsanwalt
