In Armenien können nur die Gesetzgebungsakte des Parlaments die Rechte und Freiheiten natürlicher und juristischer Personen einschränken, Verpflichtungen auferlegen, Strafen festlegen und Steuern erheben, einschließlich des Steuersatzes und der Zahlungsreihenfolge. Kunst. 9 des Gesetzes über Rechtsakte. Rechtsakte geringerer Rechtskraft, einschließlich Weisungen der Finanzbehörden, dürfen solche Regelungen nicht enthalten. Beispielsweise ist der Verkauf von medizinischen Geräten von der Mehrwertsteuer befreit. Kunst. 15 des Mehrwertsteuergesetzes. Gleichzeitig eine Weisung des Finanzamtes sieht vor, dass der Verkauf medizinischer Geräte, die für nichtmedizinische Zwecke verwendet werden können, nur dann von der Mehrwertsteuer befreit ist, wenn der Käufer ein Anbieter medizinischer Dienstleistungen ist. Das Kassationsgericht entschied dass diese zusätzliche Anforderung, nämlich dass die medizinische Ausrüstung an Anbieter medizinischer Dienstleistungen verkauft werden muss, aufgrund des Gesetzes über Rechtsakte nicht angewendet werden darf.

