Mehrwertsteuer Besteuerung von Agenturleistungen

Für Mehrwertsteuerzwecke gelten die folgenden Dienstleistungen als in Armenien erbracht, wenn der Leistungsempfänger in Armenien registriert ist (Art. 14 des Mehrwertsteuergesetzes):

  • Beratung
  • Legal
  • Buchhaltung
  • Experte
  • Übersetzung
  • Maschinenbau
  • Datenverarbeitung
  • Software
  • Finanziell
  • Andere ähnliche Dienstleistungen

Agenturleistungen werden nicht als separate Art von Dienstleistungen betrachtet, sondern entsprechend der Art der im Rahmen der Agenturvereinbarung erbrachten Dienstleistungen behandelt. Wenn im Rahmen des Agenturvertrags juristische Dienstleistungen erbracht werden, werden die Dienstleistungen des Vertreters als juristische Dienstleistungen im Sinne der Mehrwertsteuer behandelt. Das Kassationsgericht hielt Wenn gemäß dem Agenturvertrag der in Armenien registrierte Auftraggeber den in Großbritannien registrierten Vertreter beauftragt, Käufer für seine Produkte zu finden und Kaufverträge für solche Produkte zu unterzeichnen, besteht der Kern des Vertrags darin, rechtliche und andere Maßnahmen zu ergreifen (Art 806 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Infolgedessen handelt es sich bei den im Rahmen des Agenturvertrags erbrachten Dienstleistungen um juristische Dienstleistungen gemäß Art. 14 des Mehrwertsteuergesetzes, die in Armenien vorgesehen sind und für die keine Bestimmungen über den Mehrwertsteuersatz gelten.

2014-10-30T07: 36: 43 + 04: 00 30. Oktober 2014|
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