Unentgeltliche oder teilweise entschädigte Transaktionen unterliegen in Armenien der vollen Mehrwertsteuerbesteuerung auf der Grundlage des tatsächlichen (Markt-)Werts der bereitgestellten Waren und Dienstleistungen. Artikel 6 Absatz 3 des Mehrwertsteuergesetzes. Wenn die Waren (Dienstleistungen) zu einem Preis verkauft werden, der wesentlich niedriger über dem Normalpreis liegt, wird die Transaktion als teilweise kompensierte (oder unentgeltliche) Transaktion behandelt und die Mehrwertsteuer wird auf den tatsächlichen (Markt-)Wert und nicht auf den Rechnungswert erhoben. Artikel 6 Absatz 3 des Mehrwertsteuergesetzes. „Erheblich niedriger“ bedeutet niedriger um 20% oder mehr als der tatsächliche Wert der Transaktion. Artikel 8 Absatz 6 des Mehrwertsteuergesetzes. Wenn die Transaktion unentgeltlich oder teilweise kompensiert ist, beträgt der steuerpflichtige Betrag 80% des tatsächlichen Wertes identischer Waren (Dienstleistungen), die von demselben Steuerpflichtigen (oder einem anderen Steuerpflichtigen, wenn nicht genügend Daten vorliegen) bereitgestellt werden. Artikel 8 Absatz 6 des Mehrwertsteuergesetzes.
Um festzustellen, ob ein wesentlich niedrigerer Preis vorliegt, muss das State Revenue Committee spezielle „Messverfahren“ oder von Dritten erhaltene Informationen verwenden. Kassationsgericht in VD/5276/05/09.
Bei Immobilientransaktionen ist der Mindestpreis für Mehrwertsteuerzwecke der Katasterwert der Immobilie. Kassationsgericht in VD/3112/05/08.
Das Kassationsgericht stellte klar, dass es den Vertragsparteien freisteht, jeden von ihnen gewünschten Preis festzulegen, einschließlich eines Preises, der wesentlich unter dem tatsächlichen Wert liegt. Für steuerliche Zwecke ermittelt das State Revenue Committee jedoch den tatsächlichen Wert der Transaktion, indem es identische Transaktionen unter vergleichbaren Umständen vergleicht. Kassationsgericht in VD/0457/08/09.
Diese Regel zur Preisanpassung für Mehrwertsteuerzwecke gilt nicht, wenn der Steuerzahler dem State Revenue Committee mindestens zwei Werktage im Voraus seine Absicht mitteilt, Waren und Dienstleistungen mit einem Rabatt zu verkaufen. Artikel 8 Absatz 6 des Mehrwertsteuergesetzes. Die Form der Benachrichtigung wurde vom State Revenue Committee genehmigt und ist Online verfügbar.

