Ein Geschäftsbesucher darf während seines Aufenthalts in Armenien keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen, es sei denn, dies ist der Fall von der Arbeitserlaubnispflicht befreit. Zu den erlaubten Aktivitäten während einer Geschäftsreise gehören Besprechungen, Interviews, Diskussionen, Verhandlungen, die Erkundung von Geschäftsmöglichkeiten, die Teilnahme an Konferenzen, die Durchführung von Ortsbesichtigungen, die Entgegennahme von Bestellungen oder der Kauf von Waren oder Dienstleistungen. Die Zahlung eines Gehalts oder einer anderen Vergütung durch ein armenisches Unternehmen wäre ein Beweis für die Arbeit.


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Y. Xu

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Jackson C.

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Simon C.

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